Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitteilte, wurde die Antragsplattform zur Corona-Überbrückungshilfe am 8. Juli 2020 freigeschaltet. Die Überbrückungshilfe bietet kleinen und mittel-ständischen Unternehmen, Freiberuflern, Selbstständigen sowie gemeinnützigen Organisationen finanzielle Hilfe, die ab dem 10. Juli bis zum 31. August 2020 über die Plattform beantragt werden kann. Als wichtigste Voraussetzung gilt, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 gesunken sein muss. Zusätzlich muss auch der Umsatz im Antragsmonat um mindestens 40 Prozent niedriger liegen als im Vorjahresmonat. Förderfähig sind ausschließlich Fixkosten wie beispielsweise Mieten, Zinsaufwendungen oder Grundsteuern. Die Überbrückungshilfe wird für maximal drei Monate (Juni, Juli und August 2020) gewährt. Bund und Länder stellen für das Förderprogramm bis zu 24,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Koalitionsausschuss legte am 3. Juni 2020 das Programm fest, am 12. Juni 2020 beschloss das Bundeskabinett das Eckpunktepapier „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“. Mehr Informationen stehen hier. Der BFB fordert, dass auch Verluste berücksichtigt werden, die erst im Juni, Juli und August einsetzen. Überdies muss insbesondere für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer der Lebensunterhalt einbezogen werden.