Gemäß des Beschlusses der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung sind sich Bund und Länder einig, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verständigten sich laut Mitteilung vom 16. Februar 2022 auf die Verlängerung. Die Überbrückungshilfe IV als zentrales Unterstützungsprogramm wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Auch die Neustarthilfe als gezielte Unterstützung für Solo-Selbstständige steht weiterhin zur Verfügung. Hinzu kommen zahlreiche steuerliche und weitere Erleichterungen. Auf dieser Seite bietet das BMF die wichtigsten aktuellen Hilfen im Überblick.