Der Bundesregierung liegen keine statistischen Informationen darüber vor, wie hoch der Digitalisierungsgrad der öffentlichen Auftraggeber auf Landes- und Kommunalebene ist. Die Bundesebene ist seit April 2016 vollständig an die Vergabeplattform des Beschaffungsamtes angeschlossen. Das berichtete die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16029) auf eine Kleine Anfrage, über die der Deutsche Bundestag am 3. Februar 2020 informierte. Da seit dem 1. Januar 2020 auch bei niederschwelligen Vergaben die elektronische Kommunikation verpflichtend ist und Oberschwellenverfahren seit Oktober 2018 vollelektronisch durchgeführt werden müssen, geht die Bundesregierung davon aus, dass der Digitalisierungsgrad im Vergleich zu den vergangenen Jahren gestiegen ist. Zur Vereinfachung des Vergabeverfahrens tragen laut Bundesregierung auch Gesetzesänderungen bei; in den vergangenen fünf Jahren gab es auf Bundesebene sechs Anpassungen im vergaberechtlichen Bereich. Ein Wettbewerbsregister soll bis Ende 2020 seinen Betrieb aufnehmen und dadurch den öffentlichen Auftraggebern zentral Informationen zu Wettbewerbsverstößen liefern. Ab 2021 soll eine valide Vergabestatistik mit einem großen Set an Daten abgerufen werden können.

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