Das Bundeskabinett beschloss in seiner Sitzung vom 29. März 2023 den Regierungsentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der von den Bundesministerien des Innern und für Heimat sowie für Arbeit und Soziales vorgelegt worden war. Durch diesen Regierungsentwurf wird das Einwanderungsrecht modernisiert, um die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten zu erleichtern und damit dem herrschenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Entwurf setzt zum einen die Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates (Blauen Karte EU) um. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen in der Bildungsmigration sowie die Möglichkeit des Aufenthalts vor, um das Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen zu können. Zudem wird ein transparentes und unbürokratisches Punktesystem zur Arbeitsplatzsuche geschaffen (Chancenkarte). Das Entfallen von Zweckwechselverboten macht Aufenthalte zu Bildungs- und Erwerbszwecken durchlässiger. Die Regelungen werden durch Änderungen im Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, die insbesondere auf die Gewinnung von berufserfahrenen Fachkräften und von Arbeitskräften sowie die Beschleunigungen von Visaverfahren abzielt, flankiert. In einem nächsten Schritt wird der Regierungsentwurf im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren beraten.