Der Bundestag beschloss Ende vergangener Woche in 2./3. Lesung das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“. Das sogenannte „Weiterbildungsgesetz“ umfasst laut Gesetzesentwurf drei Aspekte: (1) Reform der Weiterbildungsförderung, (2) Qualifizierungsgeld und (3) Ausbildungsgarantie. Durch feste Fördersätze und „weniger Förderkombinationen“ sollen der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert und die Transparenz erhöht werden. Außerdem entfällt künftig die Regelung, dass eine Weiterbildungsförderung nur möglich ist, wenn „eine Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel“ vorliegt oder die Förderung in einem Engpassberuf stattfindet. Da laut Gesetz in Zeiten des Fachkräftemangels nicht auf junge Menschen verzichtet werden kann, soll eine sogenannte „Ausbildungsgarantie“ eingeführt werden. Dadurch solle unter anderem die Einführung betrieblicher Praktika zur beruflichen Orientierung gefördert werden. Außerdem ist vorgesehen, dass Auszubildende im Zuge des Mobilitätszuschusses zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen sollen. Durch einen im Ausschuss für Arbeit und Soziales angenommen Änderungsantrag der Ampelfraktionen gilt künftig unter anderem, dass sich Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten nicht mehr an Lehrgangskosten bei Weiterbildungsmaßnahmen beteiligen müssen.