Der Deutsche Bundestag beschloss Ende vergangener Woche in 2./3. Lesung das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“. Demnach soll die Fachkräfteeinwanderung künftig auf drei Säulen beruhen: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule. Zentrales Element der Einwanderung bleibe die Fachkräftesäule. Sie umfasse wie bisher die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventen sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss. Zudem würden mit dem Gesetzesentwurf die bestehenden Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe spürbar abgesenkt sowie eine niedrige Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss geschaffen. Durch die Einführung einer neuen Aufenthaltserlaubnis für eine Anerkennungspartnerschaft soll für vorqualifizierte Drittstaatsangehörige das Erlangen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses attraktiver werden. Das Anerkennungsverfahren dazu könne – wie bisher nur im Rahmen von Vermittlungsabsprachen möglich – statt vorher nur aus dem Ausland dann im Inland begonnen werden. Überdies soll für Personen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss zur Arbeitssuche eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt werden. Auch sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind sowie unter anderem eine entsprechende Qualifikation und ein Arbeitsplatzangebot haben oder sich bereits in einem entsprechenden Arbeitsverhältnis befinden, ihr Asylverfahren durch Antragsrücknahme beenden und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen können, ohne zuvor auszureisen und ein Visumverfahren durchlaufen zu haben.