Die Bundesregierung beschloss am 25. Mai 2022 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen auf einer Verkündungsplattform des Bundes für 2023 geschaffen. Die Bekanntgabe von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen erfolgt dann künftig ausschließlich auf einer Verkündungsplattform, indem ein pdf-Dokument eingestellt wird, das von der Nutzerin oder dem Nutzer heruntergeladen werden kann. Außer auf Bundesebene erfolgt die amtliche elektronische Verkündung in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren deutschen Bundesländern sowie auf EU-Ebene bereits ausschließlich auf elektronischem Weg. Die Plattform wird rechtzeitig zum Januar 2023 bekanntgegeben.