Die Bundesagentur für Arbeit (BA) nimmt im kommenden Jahr 35,2 Milliarden Euro ein, unter anderem aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Die Ausgaben liegen bei 36,6 Milliarden Euro. Ausgeglichen wird der Haushalt durch Entnahmen aus Rücklagen. Die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,4 Prozent zum 1. Januar 2020 entlastet Arbeitgeber und Arbeitnehmer um insgesamt 1,2 Milliarden Euro. Ihren Investitionsschwerpunkt legt die BA erneut auf Weiterbildung und Qualifizierung. Das Bundeskabinett genehmigte am 10. Dezember 2019 ihren Haushaltsplan für 2020.