Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) hat die im „Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität“ als Folge des Wirecard-Skandals geplanten Änderungen kritisiert. Insbesondere soll durch die Gesetzesänderung die Haftung der Wirtschaftsprüfer für grobe Fahrlässigkeit bei der Prüfung eines kapitalmarktorientierten Unternehmens von bisher 4 Mio EUR auf 20 Mio EUR erhöht werden. Dies würde ein zweites Wirecard, so das IDW, nicht verhindern. Eine derart hohe Haftungssumme würde vielmehr kleinere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die nur wenige kapitalmarktorientierte Unternehmen prüfen, wegen der damit verbundenen hohen Versicherungssumme vom Markt drängen. Im Übrigen bestehe kein Zusammenhang zwischen Haftungshöhe und Qualität der Abschlussprüfung.

Stattdessen fordert das IDW eine „gesetzliche Klarstellung der Vorstandspflicht, ein angemessenes und wirksames Compliance-Management-System einzurichten, dass wirtschaftskriminellen Handlungen vorbeugt“.

(Quelle: Börsen-Zeitung und FAZ vom 11.11.2020)