Am 4. Juni 2025 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Das Gesetz zielt darauf ab, mit Investitionsanreizen neues Wachstum zu schaffen. Konkret umfasst der Gesetzesentwurf folgende Punkte: Investitions-Booster für Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen, Absenkung der Körperschaftssteuer ab 2028 in fünf Schritten jedes Jahr um ein Prozent, und zwar von 15 auf zehn Prozent. Zudem sieht der Gesetzesentwurf einen Investitions-Booster für E-Mobilität bei betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen mit einer beschleunigten Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten im Investitionsjahr vor. Schließlich soll die Forschungszulage ausgebaut werden, indem von 2026 bis 2030 die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro angehoben wird.

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