Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) leitete laut Mitteilung vom Ende vergangener Woche die Ressort- und Verbändebeteiligung zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 (KSA-VO 2023) ein. Nach der neuen Verordnung wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 2023 auf fünf Prozent angehoben. Der Künstlersozialabgabesatz lag seit 2018 unverändert bei 4,2 Prozent. Dies wurde nach Angaben des BMAS durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt 117 Millionen Euro in 2021 und 2022 gewährleistet. Angesichts der großen wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft infolge der Pandemie hätte der Abgabesatz für 2023 eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen. Dank weiterer Bundesmittel („Stabilisierungszuschuss“) in Höhe von rund 58,9 Millionen Euro wird der Anstieg des Abgabesatzes 2023 auf fünf Prozent begrenzt. Dies sei eine angemessene Lastenverteilung zwischen Bund und abgabepflichtigen Unternehmen, so das BMAS.