Am 13. November 2020 wurde eine unablässig adressierte BFB-Forderung umgesetzt: Die neue Überbrückungshilfe III wird umfassend erweitert. Durch die sogenannte „Neustarthilfe“ erhalten gerade kleine Freiberufler-Einheiten nunmehr einen fiktiven Unternehmerlohn. Damit anerkennt die Bundesregierung dessen Notwendigkeit. Bei der Höhe und auch der Beantragung muss nachgesteuert werden, wenn sie sich als zu gering und zu aufwendig herausstellen.