Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ende vergangener Woche mitteilte, verbesserten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die KfW die Förderprogramme für Unternehmen. Beispielsweise steht der neue ERP-Förderkredit KMU allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro offen. Größere Unternehmen mit einem Umsatz bis 500 Millionen Euro können den KfW-Förderkredit größerer Mittelstand beantragen. Darüber hinaus gelten für jüngere Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Regionalfördergebieten nochmals verbesserte Kreditkonditionen. Überdies bietet die KfW den durchleitenden Banken und Sparkassen zur Erleichterung der Kreditentscheidung die Möglichkeit einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 Prozent für Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind. Die neuen Programme ERP-Förderkredit KMU und KfW-Förderkredit größerer Mittelstand lösen den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm ab. Die Programme KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit Universell werden bis zu ihrem Auslaufen fortgeführt. Unverändert bestehen bleiben der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, die ERP-Mezzanine für Innovation und ERP-Kapital für Gründung sowie der ERP-Gründerkredit StartGeld.