Start der Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe hat am 8.7.2020 einen Startschuss erfahren, indem das vom Bund entwickelte Portal zur Überbrückungshilfe (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) online gegangen ist. Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer können sich bereits registrieren und vom Bund freischalten lassen, um dann später die Anträge für Ihre Mandanten einpflegen zu können. Auch die NBank stellt auf Ihrer Internetseite bereits entsprechende Informationen zur Verfügung.
Veröffentlichung der Förderrichtlinie
Da die Überbrückungshilfe durch den Bund finanziert wird, hat dieser auch die einzelnen Förderbedingungen vorgegeben. Von den Ländern sind die entsprechenden Vorgaben in Förderrichtlinien abzubilden, da diese die Abwicklung der Förderung übernehmen. Nun hat es auf Bundesebene kurzfristig noch einmal inhaltlichen Klärungsbedarf gegeben, so dass die abschließenden Formulierungen noch nicht vorliegen. Daher haben wir die Veröffentlichung der Förderrichtlinie zunächst gestoppt bis die letzten Details geklärt sind. Sobald vom Bund die finalen Formulierungen vorliegen, werden wir in Niedersachsen entsprechende Anpassungen in der Förderrichtlinie zügig vornehmen und diese anschließend auf den Internetseiten des MW und der NBank veröffentlichen. Ebenso wird die Förderrichtlinie in der dann nächsten Ausgabe des Ministerialblattes abgedruckt. Dem Verbandsverteiler werde ich die finale Förderrichtlinie parallel zur Veröffentlichung auf den Internetseiten zur Verfügung stellen.