Das Bundeskabinett beschloss am 6. Januar 2021 die Verlängerung der Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 auf den 31. August 2021 in Form einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf. Eine Verabschiedung der gesetzlichen Grundlage ist im März 2021 geplant. Darüber informierte das Bundesministerium der Finanzen am 7. Januar 2021 in einer Übersicht zu den Corona-Hilfen unter dem Unterpunkt „Steuerliche Hilfen“. Damit wird eine Forderung von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband umgesetzt. Der BFB flankierte dies und adressierte es im politischen Dialog.