Ein längeres Erwerbsleben ist für Beschäftigte keine Bedrohung, sondern eine Chance auf mehr Wohlstand und Teilhabe, konstatiert die Bundesregierung in ihrem Vierten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, der als Unterrichtung (20/4830) vorliegt. Angesichts zunehmender Fachkräfteengpässe würden die Fähigkeiten und Potenziale älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr denn je gebraucht. Die Arbeitswelt habe die Herausforderungen des demografischen Wandels erkannt. Angesichts der Verknappung des Fachkräfteangebots liege es auch im Eigeninteresse der Betriebe, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern. Entsprechende Anpassungen in den Bereichen Arbeitsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung seien dabei zentral. Besondere Bedeutung habe die Einbeziehung der Älteren in regelmäßige Weiterbildung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstütze die Anstrengungen der Sozialpartner im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit, um besonders für kleine und mittlere Unternehmen Lösungen zu finden, heißt es in dem Bericht weiter.