Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen für Corona-bedingte Umsatzausfälle ein Programm für Überbrückungshilfen in Höhe vom 25 Milliarden Euro beschlossen. Die Überbrückungshilfen werden für die Monate Juni bis August gewährt. Sie sind branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten besonders betroffener Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, Reisebüros, Messeveranstaltern und Unternehmen der Veranstaltungslogistik besonders Rechnung getragen werden soll. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt im April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juli bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Steuerberater sollen diese Umsatzrückgänge prüfen und bestätigen, damit die Finanzhilfen auch an der richtigen Stelle im Mittelstand ankommen.
Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.08.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.
In einem Schreiben an den Minister Peter Altmaier hat sich der Bundestagsabgeordnete und Präsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Fritz Güntzler, dafür eingesetzt, dass diese Frist verlängert wird, weil die dafür relevanten Daten in der Finanzbuchführung der Unternehmen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig erfasst sind.