Die Bundessteuerberaterkammer, der Deutsche Steuerberaterverband, die Wirtschaftsprüferkammer und die Bundesrechtsanwaltskammer wandten sich gemeinsam in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 11. November 2019 gegen die Absicht der Bundesregierung, eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltung einzuführen. Die Meldepflicht verstößt materiell rechtlich gegen die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der Berufsträger und kreiert einen zusätzlichen administrativen Aufwand. Auf die drohenden erheblichen Probleme in der Praxis aufgrund bestehender Unschärfe in der EU-Richtlinie wurde deutlich hingewiesen.