Wirtschaftspolitische Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Coronakrise (Stand: 08.04.2020)

Wirtschaftspolitische Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Coronakrise (Stand: 08.04.2020)

Die gegenwärtige Pandemie stellt Deutschland vor eine in dieser Form in der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland einmalige wirtschaftspolitische Herausforderung. Seitdem offenbar wurde, dass Deutschland wie auch unsere europäischen Nachbarstaaten zu erheblichen Eindämmungsmaßnahmen greifen müssen, arbeitet die Bundesregierung geschlossen und unter Hochdruck an einer Begrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie.

In kurzer Zeit hat die Bundesregierung zahlreiche weitreichende Maßnahmen beschlossen und – wo erforderlich gemeinsam mit den Ländern – zur Anwendung gebracht. Alle bestehenden und neu entwickelten wirtschaftspolitischen Instrumente können stets angepasst und ergänzt werden, abhängig von der Entwicklung der Lage.

Deshalb steht die Bundesregierung in ständigem Kontakt mit Unternehmen und Verbänden, deren Hinweise stets willkommen sind.

Lesen Sie hier die wirtschaftspolitische Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Coronakrise (Stand: 08.04.2020)

VBG erleichtert Beitragszahlungen

VBG erleichtert Beitragszahlungen

Die Mehrheit der Berufsgenossenschaften bietet ihren Mitgliedsunternehmen, die sich aufgrund der Corona-Pandemie derzeit in wirtschaftlicher Not befinden, Stundungen beziehungsweise auch Ratenzahlung von Beiträgen oder Vorschüssen (siehe dazu § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV) an. Dazu gehört auch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die für einen Teil der Freien Berufe zuständig ist. Im Falle einer erheblichen Härte, also wenn ein Unternehmen aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse, die nicht von ihm zu vertreten sind, vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder im Fall der sofortigen Einziehung in diese geraten würde, ist eine Antragstellung unter www.vbg.de zu empfehlen.