Die Mehrheit der Berufsgenossenschaften bietet ihren Mitgliedsunternehmen, die sich aufgrund der Corona-Pandemie derzeit in wirtschaftlicher Not befinden, Stundungen beziehungsweise auch Ratenzahlung von Beiträgen oder Vorschüssen (siehe dazu § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV) an. Dazu gehört auch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die für einen Teil der Freien Berufe zuständig ist. Im Falle einer erheblichen Härte, also wenn ein Unternehmen aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse, die nicht von ihm zu vertreten sind, vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder im Fall der sofortigen Einziehung in diese geraten würde, ist eine Antragstellung unter www.vbg.de zu empfehlen.