Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung mitteilte, beschloss das Bundeskabinett am 5. Mai 2021 den Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Damit wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, der ab August 2026 zunächst für alle Kinder der ersten Klassenstufe gelten soll und in den folgenden Jahren bis zum August 2029 um je eine Klassenstufe ausgeweitet wird. Der Rechtsanspruch wird im Sozialgesetzbuch VIII geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor, unter Anrechnung der Unterrichtszeit. Der mit der Einführung des Rechtsanspruchs einhergehende Ganztagsausbau wird mit Investitionen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro unterstützt. Zudem beteiligt sich der Bund an den laufenden Kosten, sodass die Mittel 2030 960 Millionen Euro pro Jahr erreichen werden. Der BFB begrüßt diesen Gesetzentwurf, womit die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie entsprechend dem Bedarf von Freiberuflern ausgebaut werden. Eine zeitlich ausreichende, wohnortnahe Kinderbetreuung für Selbstständige und Angestellte ist unabdingbar, um die Ausübung des Berufs in Vollzeit zu ermöglichen.

Arbeitszeit 2019

Arbeitszeit 2019

Fast jede zehnte in Vollzeit erwerbstätige Person (9,7 Prozent) gab 2019 an, gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten, wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Tages der Arbeit am 1. Mai mitteilte. Das Ausmaß überlanger Arbeit veränderte sich in den vergangenen Jahrzehnten kaum: 1991 betrug der Anteil der betroffenen Erwerbstätigen 10,3 Prozent. Für Selbstständige gehören lange Arbeitstage besonders häufig zum Alltag: Nahezu die Hälfte (46,3 Prozent) arbeitete gewöhnlich mehr als 48 Stunden in der Woche. Der Anteil war allerdings 1991 deutlich höher: 61,4 Prozent. Im selben Zeitraum stieg der Anteil von Arbeitnehmern mit überlangen Arbeitstagen von 4,9 Prozent auf 5,4 Prozent in 2019. Hier waren es zuletzt vor allem Führungskräfte, die sehr lange arbeiteten: Auf fast jede dritte (30,3 Prozent) traf dies zu.

Weniger Betriebsprüfungen 2020

Weniger Betriebsprüfungen 2020

Im vergangenen Jahr sind rund 30.000 Betriebe weniger von den Finanzbehörden kontrolliert worden als im Jahr zuvor. Während 2019 rund 188.000 Betriebe geprüft wurden, waren es 2020 rund 159.000. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/28322) auf eine Kleine Anfrage hervor, die am 28. April 2021 veröffentlicht wurde. Die Prüfquote sank von 2,2 auf 1,8 Prozent. Die Zahl der Prüfer bei den Finanzämtern sank im selben Zeitraum von 13.240 auf rund 12.660. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die von den Ländern verhängten Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie auch Auswirkungen auf die Tätigkeit der Steuerprüfer hatten.

Befristete Beschäftigung sinkt und weniger werden übernommen

Befristete Beschäftigung sinkt und weniger werden übernommen

Dies geht aus einer am 26. April 2021 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Sowohl die Zahl als auch der Anteil der befristeten Beschäftigung sind das zweite Jahr in Folge zurückgegangen: Waren 2018 noch etwa 3,2 Millionen beziehungsweise 8,3 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse befristet, waren es Mitte 2020 nur noch 2,4 Millionen oder 6,3 Prozent. Bedingt ist das laut IAB hauptsächlich durch die sinkende Zahl der Neueinstellungen: Sowohl unbefristete als auch befristete Verträge werden weniger häufig neu geschlossen. Gegenüber 2019 sank der Anteil der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis von 44 auf 39 Prozent. Der Anteil der nicht verlängerten Verträge ging von 31 auf 29 Prozent leicht zurück. Der Anteil der Personen, die den Betrieb nach Auslaufen ihres Vertrags verlassen haben, stieg signifikant von 25 auf 32 Prozent. Befristungen erweisen sich für die Beschäftigten vor allem in Krisenzeiten als Problem, weil sie dann deutlich seltener als Brücke in unbefristete Beschäftigung dienen, so das IAB. Bei einem erneuten konjunkturellen Aufschwung sei aber zu erwarten, dass Befristungen wieder an Bedeutung gewinnen und in der Folge auch Übernahmen in unbefristete Beschäftigung erneut zulegen werden.

123.000 Selbstständige melden sich neu in Jobcentern

123.000 Selbstständige melden sich neu in Jobcentern

Von April 2020 bis März 2021 meldeten sich laut Bundesregierung insgesamt rund 123.000 Selbstständige neu in den Jobcentern. Das sind 106.000 mehr als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28585) auf eine Kleine Anfrage unter Hinweis auf Daten der Bundesagentur für Arbeit schreibt. Darüber berichtete der Deutsche Bundestag am 26. April 2021. Von den seit April 2020 zugegangenen Selbstständigen waren demnach im März 2021 noch rund 69.000 als Arbeitsuchende (mit einer Meldedauer von weniger als zwölf Monaten) bei den Jobcentern gemeldet. Im Vorjahresmonat waren rund 10.000 Selbstständige mit einer Meldedauer von weniger als zwölf Monaten bei den Jobcentern gemeldet.