Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung mitteilte, beschloss das Bundeskabinett am 5. Mai 2021 den Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Damit wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, der ab August 2026 zunächst für alle Kinder der ersten Klassenstufe gelten soll und in den folgenden Jahren bis zum August 2029 um je eine Klassenstufe ausgeweitet wird. Der Rechtsanspruch wird im Sozialgesetzbuch VIII geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor, unter Anrechnung der Unterrichtszeit. Der mit der Einführung des Rechtsanspruchs einhergehende Ganztagsausbau wird mit Investitionen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro unterstützt. Zudem beteiligt sich der Bund an den laufenden Kosten, sodass die Mittel 2030 960 Millionen Euro pro Jahr erreichen werden. Der BFB begrüßt diesen Gesetzentwurf, womit die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie entsprechend dem Bedarf von Freiberuflern ausgebaut werden. Eine zeitlich ausreichende, wohnortnahe Kinderbetreuung für Selbstständige und Angestellte ist unabdingbar, um die Ausübung des Berufs in Vollzeit zu ermöglichen.