Mund auf – Praxis zu!

Mund auf – Praxis zu!

Protest- und Informationstag sollte auf drohende Versorgungsprobleme hinweisen

Zahnärztinnen und Zahnärzte in Niedersachsen waren aufgerufen, ihre Praxen am 18. Juni 2024 zu schließen, um gegen die aktuelle Gesundheitspolitik und deren negative Auswirkungen zu protestieren.
Bürokratie, Budgetierung, Inflation und Fachkräftemangel hindern immer mehr junge Zahnärztinnen und Zahnärzte daran, eine eigene Praxis zu gründen. Dies führt zu einem drohenden Praxissterben und dramatischen Versorgungslücken, besonders in ländlichen Regionen Niedersachsens. „Wir machen den Mund auf und die Praxis zu. Die wohnortnahe Patientenversorgung ist gefährdet wie nie zuvor“, warnt Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida und Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN).

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BFB zum aktuellen Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz

BFB zum aktuellen Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz

„Der derzeitige Referentenentwurf des Apotheken-Reformgesetzes ist letztlich auch ein Angriff auf die hoch qualifizierten Freien Berufe insgesamt. Denn damit würden insbesondere zwei Eckpfeiler des Systems „Freier Beruf“ untergraben: die unabhängige, persönliche Leistungserbringung und die Vorbehaltsaufgaben. Dies lehnt der BFB entschieden ab.

Apotheken ohne die ständige Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers zu erlauben, würde das Apothekennetz schwächen und sich negativ auf Patientenversorgung und Patientensicherheit auswirken.

Als Angehörige der Freien Berufe erbringen auch Apothekerinnen und Apotheker Gesundheitsdienstleistungen zum Wohl der Allgemeinheit. Sie gehören unabhängig von Tätigkeitsgebiet und Spezialisierung und unabhängig davon, ob sie selbstständig oder angestellt sind, zu den Garanten einer gemeinwohlorientierten Daseinsvorsorge auf qualitativ hohem Niveau. Dabei kommt es ganz besonders auf den persönlichen Kontakt an. So machen die Freien Berufe die Angelegenheiten ihrer Patientinnen, Mandanten, Klientinnen und Kunden zu den ihrigen und empfehlen die für den individuellen Fall maßgeschneiderte Lösung oder Therapie.

Grenzverschiebungen innerhalb der heilberuflichen – auch hoheitlichen – Aufgabenzuordnungen darf es nicht geben.

Die vorgeschlagenen Regelungen bremsen in diesen herausfordernden Zeiten mehr, als dass sie Zusatznutzen stiften.“

Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) vertritt als einziger Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe, darunter sowohl Selbstständige als auch Angestellte, in Deutschland. Allein die rund 1,47 Millionen selbstständigen Freiberuflerinnen und Freiberufler steuern 10,1 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Sie beschäftigen über 4,5 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter ca. 129.600 Auszubildende. Die Bedeutung der Freien Berufe für Wirtschaft und Gesellschaft geht jedoch weit über ökonomische Aspekte hinaus: Die Gemeinwohlorientierung ist ein Alleinstellungsmerkmal der Freien Berufe.

verantwortlich:
Petra Kleining
Pressesprecherin
Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin
Mobil: 0177-4265861, Telefon: 030-284444-39
Telefax: 030-284444-78
petra.kleining@freie-berufe.de

„Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ geht an den Start

„Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ geht an den Start

Minister Olaf Lies: „Gezielte Förderung von digitalen Transformationsprojekten

Presseinformation: Herausgeber: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Unter dem Titel „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ startet demnächst der neue Digitalbonus. Ab dem 25. Juni 2024 können Mittel aus dem gemeinsam mit der Nbank aufgelegten Programm beantragt werden. Dieser neue Digitalbonus soll Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen fördern. Ziel des Programms ist es, die digitale Transformation in KMU zu beschleunigen, um Wertschöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern. 

„Die neue Förderung tritt die Nachfolge des erfolgreichen „Digitalbonus“-Programms an, das erste Digitalisierungsschritte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorangetrieben hatte“, erläutert Niedersachsens Wirtschafts- und Digitalminister Olaf Lies. „Hier sind wir maßgeblich weitergekommen und konnten viele KMU in Niedersachsen in herausfordernden Zeiten auf ihrem Weg der Digitalisierung unterstützen. Der jetzt neu aufgelegte Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ schließt daran an. Er fördert Digitalisierungsprojekte, die die digitale Transformation der Betriebe weiter voranbringen und damit neue Wertschöpfungspotenziale erschließen“, so Lies. 

Projekte, die mit dem neuen Digitalbonus gefördert werden sollen, müssten daher einen maßgeblichen Digitalisierungsfortschritt und Innovationsgehalt aufweisen. „Wir haben mit dem ersten Digitalbonus einen breiten Anreiz verfolgt, um die Digitalisierung in unseren Betrieben voranzutreiben“, erklärte Lies. „Das war das richtige Programm zur richtigen Zeit, denn viele KMU konnten so während der Corona-Krise entscheidende Schritte weiterkommen. Die neue Förderung geht nun noch weiter in die Tiefe.“

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen. Die Förderhöhe beträgt mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Richtlinie wird am heutigen Mittwoch, 12. Juni 2024, im Amtsblatt veröffentlicht. 

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/presse/presseinformationen/digitalbonus-niedersachsen-innovativ-geht-an-den-start-232892.html