BFB-Jobportal erfolgreich angelaufen

BFB-Jobportal erfolgreich angelaufen

In seiner Pressemitteilung vom 17. Juni 2022 zieht der BFB eine positive Zwischenbilanz: Knapp 1.800 Stellenangebote insbesondere für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer sind dort nach dem Start vor rund einem Monat eingetragen. „Die große Zahl der eingestellten Stellen zeugt von der immer dringenderen Fachkräfteknappheit“, sagte BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki. „Mit der Initiative rund um das Jobportal erweitert der BFB sein Spektrum und Engagement um ein Integrationsprojekt mit dem thematischen Schwerpunkt der Jobvermittlung. Der BFB dankt seinen Mitgliedern für die Mithilfe und die konstante Unterstützung, die essenziell für die Umsetzung und den Erfolg des Jobportals sind“, so BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki.

BGH entscheidet zugunsten der Planer

BGH entscheidet zugunsten der Planer

Mit Urteil vom 18. Januar 2022 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die von ihm selbst festgestellte Unionsrechtswidrigkeit der verbindlichen HOAI-Mindestsätze sogenannten Aufstockungsklagen bei solchen Verträgen nicht entgegensteht, die vor Inkrafttreten der HOAI 2021 abgeschlossen wurden. Am 2. Juni 2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor diesem Hintergrund im Ergebnis der Klage eines Planungsbüros stattgegeben, das eine auf Grundlage der Mindestsätze errechnete Restforderung aus einem 2016 abgeschlossenen Vertrag geltend gemacht hat.

Gesetzverkündung künftig elektronisch

Gesetzverkündung künftig elektronisch

Die Bundesregierung beschloss am 25. Mai 2022 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen auf einer Verkündungsplattform des Bundes für 2023 geschaffen. Die Bekanntgabe von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen erfolgt dann künftig ausschließlich auf einer Verkündungsplattform, indem ein pdf-Dokument eingestellt wird, das von der Nutzerin oder dem Nutzer heruntergeladen werden kann. Außer auf Bundesebene erfolgt die amtliche elektronische Verkündung in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren deutschen Bundesländern sowie auf EU-Ebene bereits ausschließlich auf elektronischem Weg. Die Plattform wird rechtzeitig zum Januar 2023 bekanntgegeben.

Jugendarbeitslosigkeit in der EU: Deutschland mit niedrigstem Wert

Jugendarbeitslosigkeit in der EU: Deutschland mit niedrigstem Wert

Nach jüngsten Angaben des statistischen Amtes der Europäischen Union waren in der Europäischen Union (EU) 2021 rund 16,6 Prozent der unter 25-Jährigen arbeitslos, ein Rückgang von einem Prozentpunkt gegenüber 2020. Nachdem 2020 Tschechien und Deutschland mit acht Prozent den niedrigsten Wert verzeichneten, wird nun für Deutschland mit 6,9 Prozent wie schon in den Vorjahren wieder die niedrigste Quote ausgewiesen. Der 2021er-Wert für Tschechien liegt bei 8,2 und der für die Niederlande bei 9,3 Prozent. Am anderen Ende der Skala stehen Italien mit 29,7 Prozent, Spanien mit 34,8 Prozent und Griechenland mit 35,5 Prozent. Diese Zahlen unterstreichen die Bedeutung des hiesigen Erfolgsmodells der dualen Ausbildung, auch getragen von den freiberuflichen Kammern und Verbänden.

Befristungen bei Neueinstellungen 2021

Befristungen bei Neueinstellungen 2021

Im Rahmen der Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gaben die Betriebe laut Mitteilung vom Ende vergangener Woche an, dass 2021 mindestens 32 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen zunächst befristet erfolgten. Dieser Anteil liegt im langfristigen Vergleich weiter auf einem niedrigen Niveau. Gegenüber dem Vorjahr sank der Befristungsanteil bei den Neueinstellungen um zwei Prozentpunkte.

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