BMWi zieht Zwischenbilanz zu Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft

BMWi zieht Zwischenbilanz zu Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft

Insgesamt belaufen sich die Kredite, Zuschüsse und Bürgschaften zugunsten der Unternehmen bislang auf fast 90 Milliarden Euro. Ein Fokus lag dabei laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 23. März 2021 von Beginn an auf Kleinstunternehmen: So erhielten etwa 1,8 Millionen Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern Soforthilfen von insgesamt 13,6 Milliarden Euro. Die Strategie, Unternehmen und Beschäftigte umfassend zu unterstützen, hat sich aus Sicht des BMWi ausgezahlt. Trotz aller Schwierigkeiten und Herausforderungen auf individueller Ebene sei Deutschland insgesamt im Hinblick auf die konjunkturellen Auswirkungen der Pandemie im internationalen Vergleich bislang relativ gut durch die Krise gekommen.

Mehr als ein Fünftel der EU-Bevölkerung ist 65 Jahre oder älter

Mehr als ein Fünftel der EU-Bevölkerung ist 65 Jahre oder älter

2020 waren 20,6 Prozent der Bevölkerung der Europäischen Union (EU) 65 Jahre oder älter. Das sind drei Prozentpunkte mehr als 2010. Der höchste Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung wurde mit 23,2 Prozent für Italien ausgewiesen, gefolgt von Griechenland und Finnland mit je 22,3 Prozent, Portugal mit 22,1 Prozent und Deutschland mit 21,8 Prozent. Die niedrigsten Anteile wurden mit 14,4 Prozent in Irland und 14,5 Prozent in Luxemburg verzeichnet. Das teilte das statistische Amt der EU am 16. März 2021 mit.

Wirtschaftsweise senken Konjunkturprognose

Wirtschaftsweise senken Konjunkturprognose

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwartet für das laufende Jahr ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 3,1 Prozent. Das geht aus einem am 17. März 2021 veröffentlichten Gutachten hervor. Darin korrigiert das Gremium seine Prognose nach unten. Im November 2020 ging es noch von einem Wachstum von 3,7 Prozent aus. Das Vorkrisenniveau dürfte zum Jahreswechsel 2021/22 erreicht werden. Für 2022 rechnet der Sachverständigenrat mit einem Wachstum von vier Prozent. Gestützt wird die Entwicklung vor allem durch die Normalisierung des privaten Konsums sowie durch eine anhaltend kräftige Auslandsnachfrage. Die Inflationsrate dürfte 2021 im Jahresdurchschnitt 2,1 Prozent betragen. Für 2022 wird ein Anstieg der Verbraucherpreise von 1,9 Prozent erwartet. Das größte Risiko stellt der Verlauf der Corona-Pandemie dar. Nicht zuletzt vom Impffortschritt hängt ab, wie schnell sich die Wirtschaft normalisieren kann. Um die Impfprozesse weiter zu beschleunigen, möglichst viele Menschen zu mobilisieren und verwaltungstechnische Hürden im Bereich Registrierung und Terminkoordination abzubauen, ist laut des Gremiums die Nutzung von bestehender Gesundheitsinfrastruktur durch haus- und fachärztliche Praxen sowie eine Einbindung von Betriebsärzten zielführend.

Umfassende Änderungen im Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden am 17. März 2021 vom Bundeskabinett weitreichende Änderungen in beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Die Förderung mit Ausbildungsprämien zu den bisherigen Bedingungen wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, wird beispielsweise eine Verdopplung der Höhe der Ausbildungsprämien ab dem 1. Juni 2021 von 2.000 auf 4.000 Euro und der Ausbildungsprämie plus von 3.000 auf 6.000 Euro greifen. Ebenfalls zum 1. Juni 2021 erfolgt bei den Ausbildungsprämien eine Erweiterung der Unternehmensgröße: Förderberechtigt werden dann kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern (bislang bis zu 249 Mitarbeitern). Als weitere Änderung wurde die Erweiterung des Zuschusses zur Verhinderung von Kurzarbeit während der Ausbildung um einen Zuschuss zur Ausbildervergütung in Höhe von 50 Prozent des Ausbildergehalts zuzüglich zur bereits bestehenden Förderung der Ausbildungsvergütung aufgenommen und bis zum Ende 2021 verlängert. Zudem wurde ein einmaliger Sonderzuschuss für Kleinstbetriebe (bis vier Mitarbeiter) in Höhe von 1.000 Euro eingeführt, die trotz Betroffenheit vom zweiten Lockdown die Ausbildung aufrechterhalten haben. Zudem wird die Übernahmeprämie bis Ende 2021 verlängert und die Prämienhöhe verdoppelt. Bei der zweiten Richtlinie „zur Förderung pandemiebedingter Auftrags- und Verbundausbildungen“ des Bundesprogramms werden ebenfalls Anpassungen vorgenommen: Der Stammausbildungsbetrieb (bis 499 Mitarbeiter) oder der Interimsausbilder (ohne Größenbegrenzung) können gefördert werden. Dabei beträgt die Mindestdauer der Förderung vier Wochen und kann auf mehrere Zeiträume aufgeteilt werden. Überdies wurde ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, bis zu 500 Euro der Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge für die Abschlussprüfung, eingeführt, welcher an den Stammausbildungsbetrieb ausgezahlt wird.

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