Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden am 17. März 2021 vom Bundeskabinett weitreichende Änderungen in beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Die Förderung mit Ausbildungsprämien zu den bisherigen Bedingungen wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, wird beispielsweise eine Verdopplung der Höhe der Ausbildungsprämien ab dem 1. Juni 2021 von 2.000 auf 4.000 Euro und der Ausbildungsprämie plus von 3.000 auf 6.000 Euro greifen. Ebenfalls zum 1. Juni 2021 erfolgt bei den Ausbildungsprämien eine Erweiterung der Unternehmensgröße: Förderberechtigt werden dann kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern (bislang bis zu 249 Mitarbeitern). Als weitere Änderung wurde die Erweiterung des Zuschusses zur Verhinderung von Kurzarbeit während der Ausbildung um einen Zuschuss zur Ausbildervergütung in Höhe von 50 Prozent des Ausbildergehalts zuzüglich zur bereits bestehenden Förderung der Ausbildungsvergütung aufgenommen und bis zum Ende 2021 verlängert. Zudem wurde ein einmaliger Sonderzuschuss für Kleinstbetriebe (bis vier Mitarbeiter) in Höhe von 1.000 Euro eingeführt, die trotz Betroffenheit vom zweiten Lockdown die Ausbildung aufrechterhalten haben. Zudem wird die Übernahmeprämie bis Ende 2021 verlängert und die Prämienhöhe verdoppelt. Bei der zweiten Richtlinie „zur Förderung pandemiebedingter Auftrags- und Verbundausbildungen“ des Bundesprogramms werden ebenfalls Anpassungen vorgenommen: Der Stammausbildungsbetrieb (bis 499 Mitarbeiter) oder der Interimsausbilder (ohne Größenbegrenzung) können gefördert werden. Dabei beträgt die Mindestdauer der Förderung vier Wochen und kann auf mehrere Zeiträume aufgeteilt werden. Überdies wurde ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, bis zu 500 Euro der Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge für die Abschlussprüfung, eingeführt, welcher an den Stammausbildungsbetrieb ausgezahlt wird.