Erneut kein coronabedingter Anstieg der Arbeitslosigkeit – Zahl der Kurzarbeiter rückläufig

Erneut kein coronabedingter Anstieg der Arbeitslosigkeit – Zahl der Kurzarbeiter rückläufig

Das vermeldet die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer jüngsten monatlichen Arbeitsmarkstatistik, die sie am 1. September 2020 veröffentlichte. Die Arbeitslosigkeit nahm laut BA im August im üblichen Umfang zu; damit gab es wie schon im Juli keinen zusätzlichen coronabedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit. Dennoch sind die Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt weiterhin sehr deutlich sichtbar. Mit 2.955.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 45.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt verringerte sie sich um 9.000. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sie sich um 636.000. Die Arbeitslosenquote steigt von Juli auf August um 0,1 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum August des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Nach Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. August für 170.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl dieser Personen nach dem massiven Anstieg in März und April weiter zurück. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen laut BA bis Juni zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten im Juni für 5,36 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 5,82 Millionen im Mai und 5,98 Millionen im April.

Auswirkungen des Wirecard- Skandals auf die Abschlussprüfung

Auswirkungen des Wirecard- Skandals auf die Abschlussprüfung

Die Bilanzfälschungen beim Zahlungsdienstleister Wirecard haben Zweifel an der Funktionsfähigkeit der bestehenden Vorschriften für gesetzliche Abschlussprüfungen aufkommen lassen. Der inzwischen insolvente Zahlungsdienstleister hatte im Juni Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Mrd. eingeräumt. Die Münchner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass zu einer systemrelevanten Verkleinerung des Prüferpools führen seit 2015 Scheingewinne ausgewiesen hat. Der Schaden könnte sich für die kreditgebenden Banken und Investoren auf 3,2 Mrd. belaufen. Nach Presseberichten plant das Bundesjustizministerium noch im September einen Entwurf für eine schärfere Regulierung von Wirtschaftsprüfern in das Kabinett einzubringen. Dabei geht es insbesondere um die Trennung von Prüfung und Beratung, die Prüferrotation und die Erhöhung der Haftungsgrenze.

In einer Pressemitteilung vom 31. August 2020 warnt der Präsident der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Gerhard Ziegler, vor regulatorischer Schnellschüssen und schlägt folgende Änderungen vor:

  • Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Unternehmens von öffentlichem Interesse prüfen, sollten sich bei berechtigtem Interesse zu der von ihnen durchgeführten Abschlussprüfung äußern und verteidigen dürfen, also von Ihrer beruflichen Verschwiegenheitspflicht befreit werden.

  • Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) und WPK sollte jeweils ermöglicht werden, bei öffentlichem Interesse über die Einleitung eines berufsaufsichtsrechtlichen Verfahrens berichten zu können.

Bezweifelt wird dagegen, ob ein Beratungsverbot dazu beitragen würde, mit krimineller Energie begangenen Bilanzbetrug aufzudecken. Denn Abschlussprüfer von kapitalmarktorientierten Unternehmen sind schon nach geltendem Recht in ihrer Beratungstätigkeit weitreichend eingeschränkt. Gleiches gilt für einen häufigeren Wechsel des Abschlussprüfers, der sog. Rotation. Gerade bei Wirecard konnte auch im Rahmen einer Sonderprüfung durch eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betrügerisches Handeln offenbar nicht vollständig belegt werden. Schließlich sei die diskutierte Erhöhung der gesetzlichen Haftungsobergrenze für Abschlussprüfungen eher kontraproduktiv, weil dies die bereits vorhandene Marktkonzentration in diesem Segment noch einmal verstärken würde. Die dafür aufzuwendenden hohen Versicherungsprämien könnten dazu führen, dass sich viele mittelständische Wirtschaftsprüferpraxen aus dem Abschlussprüfungsmarkt zurückziehen würden. Das Ergebnis wäre eine systemrelevante Verkleinerung des Prüferpools.

ifo Beschäftigungsbarometer erneut gestiegen

ifo Beschäftigungsbarometer erneut gestiegen

Die deutschen Unternehmen fahren ihre Entlassungspläne zurück. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im August auf 95,4 Punkte, von 93,2 Punkten im Juli. Das teilte das ifo Institut am 27. August 2020 mit. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt steht eine Trendwende bevor, so die Forscher. Nachdem in den vergangenen Monaten Entlassungen liefen, sind nun erste Signale für Neueinstellungen sichtbar: In der Industrie ist das Barometer deutlich gestiegen. Dennoch wollen immer noch mehr Unternehmen Mitarbeiter entlassen als einstellen. Im Dienstleistungssektor gibt es erste Anzeichen für Neueinstellungen. Insbesondere in der IT-Branche werden neue Mitarbeiter gesucht. Der Handel ist weiter zurückhaltend bei der Personalsuche und rechnet tendenziell mit Entlassungen. Nur im Bauhauptgewerbe gibt es gegenwärtig kaum Dynamik bei der Beschäftigungsentwicklung.

KfW-Konjunkturkompass

KfW-Konjunkturkompass

Kräftige Erholung nach Tiefpunkt im April, doch jetzt nimmt der Gegenwind zu – diese Einschätzung stellt das volkswirtschaftliche Kompetenzzentrum der KfW (KfW Research) ihrem aktuellen Konjunkturkompass voran. So führte die Corona-Pandemie in Deutschland und der Eurozone zu einem historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung. Auf den Tiefpunkt im April folgte laut KfW Research eine schnelle Aufholbewegung, deren anfänglich hohes Tempo sich aktuell wieder deutlich verlangsamen dürfte. Nach der relativ mechanischen Erholung durch die Aufhebung vieler Eindämmungsmaßnahmen wird der verbleibende Abstand zum Niveau der Wirtschaftsaktivität vor der Krise immer schwieriger zu überwinden, so die Forscher. Die KfW erwartet für Deutschland 2020 weiterhin einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um rund sechs Prozent, gefolgt von einem Wachstum von fünf Prozent im nächsten Jahr. Das Vorkrisenniveau dürfte bis Ende 2021 wieder erreicht werden. Eine ausgeprägte zweite Infektionswelle hierzulande und in Europa insgesamt bleibt laut KfW Research ein bedeutendes Abwärtsrisiko für die wirtschaftliche Erholung.

Aktualisierte Infografik des BMWi zu Corona-Hilfen

Aktualisierte Infografik des BMWi zu Corona-Hilfen

Auf seiner Website veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 26. August 2020 einen aktualisierten illustrierten Überblick zu den bewilligten Finanzierungsvolumen. Insgesamt wurden zum Stichtag 25. August 2020 Corona-Hilfen im Volumen von 69,3 Milliarden Euro genehmigt. Diese setzen sich zusammen aus dem KfW-Sonderprogramm (45 Milliarden Euro), den Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler (mindestens 14,3 Milliarden Euro), dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (6,2 Milliarden Euro) sowie den Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (856 Millionen Euro) und Großbürgschaften (2,7 Milliarden Euro). Im Rahmen des Überbrückungshilfeprogramms für kleine und mittelständische Unternehmen wurden circa 42.700 Anträge im Volumen von rund 759 Millionen Euro gestellt und davon rund 316 Millionen Euro bewilligt.

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