


Kosten der Umsatzsteuersenkung
Durch die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze entsteht der Wirtschaft ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 238,7 Millionen Euro. Diese auf Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zurückgehende Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20933) auf eine Kleine Anfrage, über die der Deutsche Bundestag am 21. Juli 2020 berichtete. Ebenfalls unter Berufung auf Destatis heißt es darin, dass 2,5 Millionen Rechnungen an die temporär abgesenkten Umsatzsteuersätze anzupassen sind, wodurch Kosten von rund 14,4 Millionen Euro entstehen.

Auswirkung der Coronavirus-Pandemie auf die Beiträge 2020
Hier finden Sie das Schreiben der VBG bezüglich der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Beiträge 2020.

Beteiligungsfristen für eine zügige Umsetzung des Konjunkturprogramms
Hier können Sie das Schreiben von Herrn Minister Dr. Althusmann hinsichtlich verkürzter Beteiligungsfristen einsehen.
Die verkürzten Beteiligungsfristen sollen genutzt werden, um die im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Maßnahmen zügig umsetzen zu können.

Finale Version der Förderrichtlinie zur Überbrückungshilfe
Die finale Version der Förderrichtlinie zur Überbrückungshilfe wurde am 20.07.2020 auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums und der NBank veröffentlicht und am 22.07.2020 im Ministerialblatt abgedruckt.