Durch die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze entsteht der Wirtschaft ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 238,7 Millionen Euro. Diese auf Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zurückgehende Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20933) auf eine Kleine Anfrage, über die der Deutsche Bundestag am 21. Juli 2020 berichtete. Ebenfalls unter Berufung auf Destatis heißt es darin, dass 2,5 Millionen Rechnungen an die temporär abgesenkten Umsatzsteuersätze anzupassen sind, wodurch Kosten von rund 14,4 Millionen Euro entstehen.