DATEV-Umfrage unter Steuerberatern zur Insolvenzgefahr von Unternehmen

DATEV-Umfrage unter Steuerberatern zur Insolvenzgefahr von Unternehmen

Im Durchschnitt werden 40 Prozent der Mandanten einer Kanzlei als insolvenzgefährdet eingestuft. Die von Bund und Ländern beschlossenen Unterstützungsleistungen werden zwar die Gefährdungslage bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen deutlich verringern. Dennoch rechnen die Kanzleien auch dann noch bei durchschnittlich elf Prozent ihrer betreuten Unternehmen mit einer ernsthaften Bedrohung der Existenz. Das geht aus einer Befragung der DATEV unter ihren Mitgliedskanzleien hervor, die in einer ersten Welle zwischen dem 27. März und dem 1. April 2020 durchgeführt und am 6. April 2020 veröffentlicht wurde. Aktuell lässt sich laut DATEV noch kein klares Meinungsbild ableiten, wie die Steuerberater die Wirksamkeit der verschiedenen staatlichen Maßnahmen einschätzen. Es ist allerdings die Sorge festzustellen, dass Leistungen nicht rechtzeitig bei den Betroffenen eintreffen könnten: Bei den ausschließlich liquiditätsstärkenden Maßnahmen wie Steuerstundungen und KfW-Krediten fürchten dies 39 Prozent, bei den Maßnahmen ohne Rückzahlungsverpflichtung wie Kurzarbeitergeld, Soforthilfen und Steuersenkungen ist die Quote mit 32 Prozent nur geringfügig besser.

Elterngeld wird angepasst

Elterngeld wird angepasst

Damit Eltern, die in der Corona-Krise die Voraussetzungen für den Bezug nicht mehr einhalten können, keine Nachteile haben, wird das Elterngeld angepasst. Das teilte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 7. April 2020 mit. Vorgesehen sind: (1) Anpassungen beim Elterngeld für Eltern, die in sogenannten „systemrelevanten“ Berufen arbeiten. Da sie jetzt besonders gebraucht werden, können sie ihre Elterngeldmonate aufschieben. (2) Eltern sollen den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. (3) Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.

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