Rund 100.000 kleine und mittlere Unternehmen suchen jedes Jahr einen Nachfolger

Rund 100.000 kleine und mittlere Unternehmen suchen jedes Jahr einen Nachfolger

Das sind allein 2022 und 2023 rund fünf Prozent aller 3,8 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Rund zwei Drittel der kurzfristigen Nachfolgen (bis Ende 2023) sind bereits erfolgreich geregelt, wie das jüngste KfW-Nachfolgemonitoring vom 28. März 2023 zeigt. In den kommenden Jahren dürfte das Thema laut KfW zunehmend an Brisanz gewinnen: Die Anzahl der Unternehmen mit älteren Inhabenden steigt kontinuierlich. Gegenwärtig sind bereits 31 Prozent der Unternehmerschaft 60 Jahre oder älter – das sind etwa 1,2 Millionen und damit rund dreimal mehr als noch vor 20 Jahren. Nur noch jede, jeder zehnte Inhabende ist unter 40 Jahre alt. Hürden im Nachfolgeprozess sind: (1) Mangel an geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolgern (das gaben 79 Prozent der Befragten an), (2) Einigung auf einen Kaufpreis (34 Prozent), (3) bürokratischer Aufwand (28 Prozent), (4) rechtliche und steuerrechtliche Komplexität (24 Prozent) sowie (5) Sicherstellung der Finanzierung (14 Prozent). Generell ist der Wunsch, die Nachfolge innerhalb der Familie zu regeln, weiter sehr ausgeprägt – 53 Prozent aller Mittelständlerinnen und Mittelständler favorisieren diese Variante, gefolgt von einem Verkauf an Externe (45 Prozent) oder Mitarbeitende (26 Prozent). Schwierig bei der familieninternen Nachfolge erweisen sich dabei aber generell zahlenmäßig kleiner werdende Nachfolgegenerationen sowie sich wandelnde Berufswege. Fehlendes Interesse bei Familienangehörigen ist folglich der dominierende Grund für eine geplante Geschäftsaufgabe. Insgesamt planen rund 190.000 Mittelständlerinnen und Mittelständler, bis Ende 2026 ohne eine Nachfolgeregelung aus dem Markt auszutreten.

Plus bei Existenzgründungen in Freien Berufen

Plus bei Existenzgründungen in Freien Berufen

2022 stieg die Anzahl der freiberuflichen Existenzgründungen um fünf Prozent auf rund 93.120 gegenüber 2021. Die Gründungsaktivitäten in den Freien Berufen nahmen damit 2022 stärker zu als im Vorjahr (plus 0,3 Prozent) und entwickelten sich im Gegensatz zum Gewerbe (minus 0,3 Prozent) positiv. Das Vor-Pandemie-Niveau der freiberuflichen Gründungen wird damit nahezu wieder erreicht. Das berichtete das Institut für Mittelstandsforschung Bonn am 28. März 2023. Danach nahmen 2022 rund 51.140 Frauen eine selbstständige Erwerbsarbeit in Freien Berufen auf. Damit entfällt wie in den Vorjahren mehr als die Hälfte der freiberuflichen Gründungen auf Frauen. Ihr Anteil stieg abermals von 53,7 auf 54,9 Prozent. Insgesamt ist die Existenzgründungsintensität in den Freien Berufen (Gründungen pro 10.000 erwerbsfähige Einwohnerinnen und Einwohner) im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen: Sie liegt bei 18,2 (2021: 17,3). BFB-Präsident Friedemann Schmidt sagte dazu: „Im Zentrum der Dienstleistungsgesellschaft wachsen wir Freie Berufe und werden weiblicher. Beeindruckende Zahlen, die spiegeln, dass die Nachfrage nach freiberuflichen Dienstleistungen seit jeher ansteigt. Allerdings ist dies für die Freien Berufen zunehmend mit ‚Wachstumsschmerzen‘ verbunden, wird der Fachkräftebedarf in unseren Feldern immer spürbarer.“

Rentenplus

Rentenplus

Die Rente wird zum 1. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent steigen, kündigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Pressemeldung vom 20. März 2023 an. Damit gilt in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,5 Prozent in den alten und 6,78 Prozent in den neuen Ländern. Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 36,02 Euro auf 37,60 Euro und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 35,52 Euro auf ebenfalls 37,60 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,39 Prozent in den alten und 5,86 Prozent in den neuen Ländern. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Das Rentenniveau beträgt für das Jahr 2023 nach der berechneten Rentenanpassung 48,15 Prozent. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten und die Niveauschutzklausel greift nicht. Betrachtet man die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts im Jahresdurchschnitt in den letzten zehn Jahren seit 2012, beträgt der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die Preise nur um 20 Prozent gestiegen. Bei 1.000 Euro Rente lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 Euro im Westen und um 198 Euro im Osten über der Inflation in diesem Zeitraum.

OVG NRW zu Rückforderungen von Corona-Soforthilfen

OVG NRW zu Rückforderungen von Corona-Soforthilfen

Die Rückforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen von Corona-Soforthilfen in drei beispielhaften Fällen (Az.: 4 A 1986/22, 4 A 1987/22, 4 A 1988/22) sind rechtswidrig, die entsprechenden Bescheide sind aufzuheben. Dies geht aus der Ende vergangener Woche veröffentlichten Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hervor. Das Gericht bestätigte damit die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, gegen die das Land in Berufung gegangen war. Mit seinen Schlussbescheiden habe das Land die Vorgaben der Bewilligungsbescheide nicht beachtet. Allerdings hätte sich objektiven Empfängerinnen und Empfängern der Bewilligungsbescheide aufdrängen müssen, „dass die Soforthilfe vollumfänglich nur zur Kompensation der unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden durfte“. Das Land könnte nun neue „Schlussbescheide“ ausstellen, um die zu viel bezahlten Beträge zurückzufordern. Die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag will zu dem Thema in die politische Debatte gehen. In der Vorberichterstattung zitierte der WDR auch BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki: Viele Selbstständige hätten sich in der Pandemie ungerecht behandelt gefühlt. Dies verstärke sich durch eine teils rigide Rückforderungspraxis der Behörden ohne Augenmaß.

Offener Brief der Wirtschaft zu Fristen für qualitative Rechtsetzung

Offener Brief der Wirtschaft zu Fristen für qualitative Rechtsetzung

Große Teile der deutschen Wirtschaftsverbände, darunter auch der BFB, richteten sich heute in einem Schreiben mit Forderungen zum Thema qualitative Gesetzgebung an die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag (BT) und die Bundesministerien. Im Mittelpunkt stehen dabei für die 20 Verbände eine Umgestaltung der Stellungnahme-/Anhörungsfristen bei Gesetzgebungsprozessen, ausreichende Vorlaufzeiten zu Expertenanhörungen in den Ausschüssen des BT, Einräumung angemessener Fristen zur Umsetzung neuer gesetzlicher Anforderungen für Normadressaten und Verschlankung von Dokumentationspflichten.

EP legt Position zum „Data Act“ fest

EP legt Position zum „Data Act“ fest

Ein EU-Datengesetz („Data Act“) soll zu harmonisierten Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung führen und zugleich zur Wettbewerbsstärkung und Innovationsförderung in der Datenwirtschaft beitragen – nicht zuletzt im Bereich der Künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen für das Training von Algorithmen benötigt werden. Am 14. März 2023 verabschiedete das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) seine Position dazu. Damit sind die Abgeordneten nun bereit für die kommenden Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union. Zu begrüßen ist, dass sich die Bereitstellung von Daten gegenüber öffentlichen Stellen nach dem Willen des EP nicht auf solche Daten erstrecken darf, die dem Berufsgeheimnis unterliegen. Zudem sollen die Regeln über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen gestärkt werden. Die geplante Verordnung bildet neben dem Daten-Governance-Gesetz zur Regelung der gemeinsamen Nutzung von Daten, welches am 23. Juni 2022 in Kraft getreten ist, den zweiten Pfeiler der Europäischen Datenstrategie.