KI in Unternehmen

KI in Unternehmen

Künstliche Intelligenz (KI) setzen derzeit 13,3 Prozent der Unternehmen in Deutschland ein, 9,2 Prozent planen, sie zu nutzen. Weitere 36,7 Prozent aller befragten Firmen diskutieren über mögliche Anwendungsszenarien. Für rund 40 Prozent ist KI gegenwärtig kein Thema. Das geht aus einer Mitteilung des ifo Instituts hervor, die vergangene Woche vorgestellt wurde. In der Industrie ist KI besonders weit verbreitet. Jedes dritte Industrieunternehmen nutzt diese bereits oder plant ihren Einsatz. Bei den Dienstleistern und im Handel liegt der Wert bei rund 20 Prozent, im Baugewerbe bei 15 Prozent. Korrespondierende Ergebnisse einer Umfrage des BFB von Ende Juli 2023 zeigen, dass die Freien Berufe verglichen mit der gesamten Wirtschaft über dem Durchschnitt von 13,3 Prozent liegen. Von den befragten Freiberuflerinnen und Freiberuflern setzt jede, jeder Fünfte (19,6 Prozent) KI-Anwendungen im eigenen Arbeitsumfeld ein, 4,5 Prozent planen dies für dieses Jahr. Der Rest (75,9 Prozent) setzt bislang keine KI ein.

Anstieg des durchschnittlichen BAföG-Förderbetrags

Anstieg des durchschnittlichen BAföG-Förderbetrags

Das Statistische Bundesamt meldete Ende vergangener Woche in einer Pressemitteilung, dass der durchschnittliche BAföG-Förderbetrag 2022 um fünf Prozent auf 592 Euro pro Monat stieg. Somit wuchs der Gesamtförderbetrag um 2,8 Prozent auf drei Milliarden Euro an. Von den 630.000 geförderten Personen waren 78 Prozent Studierende und 22 Prozent Schülerinnen und Schüler. Die Zahl der geförderten Studierenden stieg 2022 gegenüber dem Vorjahr um knapp fünf Prozent, während die der Schülerinnen und Schüler um neun Prozent sank. Im Durchschnitt erhielten Studierende monatlich 611 Euro (plus 32 Euro), Schülerinnen und Schüler 517 Euro (plus 13 Euro). Außerdem wuchs die Zahl der Vollgeförderten im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent auf 56 Prozent, wohingegen die der Teilgeförderten um elf Prozent sank.

Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter

Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter

Ergebnisse der zweiten Welle der IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP-Befragung, veröffentlicht am 3. August 2023 vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), zeigen, dass durchschnittlich 18 Prozent aller erwerbsfähigen ukrainischen Geflüchteten im Frühjahr 2023 erwerbstätig waren. Dies bedeutet einen leichten Anstieg von einem Prozentpunkt im Vergleich zur ersten Befragungswelle im Herbst 2022. Ab einer Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten steigt die Erwerbsquote deutlich – auf 28 Prozent. Fast 50 Prozent der erwerbstätigen ukrainischen Geflüchteten sind in Berufen tätig, für die sie formal überqualifiziert sind. Die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten ukrainischen Geflüchteten liegen mit 2.550 Euro wesentlich unter dem Durchschnittsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland (3.516 Euro). Besonders hart sind Frauen und vor allem Mütter mit Kleinkindern hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration betroffen. Grund dafür sei mitunter das strukturelle Problem der Kinderbetreuung, so das IAB.

Fachkräftemangel spitzt sich immer weiter zu

Fachkräftemangel spitzt sich immer weiter zu

Die Umfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB) zeigt, dass der Fachkräftemangel bei den Freien Berufen zunimmt. Etwa jeder fünfte Befragte erwartet in den nächsten zwei Jahren weniger Mitarbeiter. Die Belastung durch Pandemie und Konflikte beeinträchtigt die Stimmung, aber es gibt leichte Verbesserungen im kommenden Halbjahr. Künstliche Intelligenz (KI) wird verstärkt genutzt, besonders zur Entlastung bei Routineaufgaben. Die persönliche Leistung der Freien Berufe bleibt unersetzlich, und die Rahmenbedingungen müssen verbessert werden. Den Volltext finden Sie hier.

Künstlersozialabgabe bei fünf Prozent

Künstlersozialabgabe bei fünf Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch 2024 unverändert fünf Prozent betragen. Das teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Pressemitteilung vom 14. Juli 2023 mit. Aufgrund der Coronapandemie seien die künstlersozialabgabepflichtigen Entgelte 2020 um fast 20 Prozent zurückgegangen. Insbesondere für 2022 sei aber eine deutliche Erholung der sogenannten Honorarsumme und – damit verbunden – der Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe (KSA) zu beobachten. Die bei der Künstlersozialkasse (KSK) gemeldete Honorarsumme habe 2022 wieder den Stand wie vor der Pandemie erreicht. Dies und der Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Höhe von insgesamt über 175 Millionen Euro von 2021 bis 2023 würden zur finanziellen Stabilisierung der KSK beitragen und es möglich machen, dass der aktuelle Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung (KSV) in Höhe von fünf Prozent beibehalten werden kann. Über die KSV werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen – wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die KSA der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die KSA wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit fünf Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstlerinnen und Publizisten gezahlten Entgelte. Zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 ist die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet worden.

Jobportal bietet kostenfreie Möglichkeit der Jobvermittlung

Jobportal bietet kostenfreie Möglichkeit der Jobvermittlung

Das Jobportal www.freieberufe-jobportal.de des BFB, das im Mai 2022 insbesondere für ukrainische Geflüchtete lanciert wurde, ist am 7. Juni 2023 in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) zu einem allgemeinen Jobportal für die Freien Berufe erweitert worden. Nun bietet es, speziell und exklusiv als Jobportal für die Freien Berufe, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit, dort kostenfrei, schnell und direkt offene Stellen, darunter Vollzeit- und Teilzeitjobs sowie Ausbildungs- und Praktikumsplätze, zu inserieren. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel in den Freien Berufen setzen der BFB und der BDU in ihrer Kooperation gezielt einen strategischen Schritt, um bestmögliche Ergebnisse und Bedingungen in den Freien Berufen zu schaffen. Weiterhin soll mit dem Jobportal mit Blick auf das Gemeinwohl die Verbindung zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei den Freien Berufen gefördert werden. Stellenanzeigen können unkompliziert und gratis unter folgendem Link aufgegeben werden: https://freieberufe-jobportal.de/jobform.

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen, wie das Erkennen von Ihnen bei der Rückkehr zu unserer Website aus und helfen unserem Team zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.