Investitionszuschussprogramms „Digital Jetzt“ wird aufgestockt

Investitionszuschussprogramms „Digital Jetzt“ wird aufgestockt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stockt sein Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt“ deutlich auf: Im laufenden Jahr verdoppelt sich das Budget von 57 Millionen Euro auf 114 Millionen Euro. Um künftig noch mehr kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen, werden die Fördermittel für „Digital Jetzt“ auf knapp 250 Millionen Euro bis 2024 ausgeweitet. Noch in diesem Jahr können so deutlich mehr Unternehmen von einer Förderung profitieren, um in digitale Technologien und digitale Kompetenzen ihrer Beschäftigten zu investieren, so das BMWI in einer Mitteilung vom Ende vergangener Woche.

Mehr Mut zum Mittelstand

Mehr Mut zum Mittelstand

Dies fordern die Verbände der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, darunter auch der BFB, in ihrem Jahresmittelstandsbericht 2021, den sie Ende vergangener Woche veröffentlichten. Darin heißt es: Die Corona-Krise habe tiefe Spuren hinterlassen. Um den Aufhol- und Wiederaufbauprozess in Gang zu setzen, brauche es jetzt eine Politik, die kleine und mittlere Betriebe mit ihren qualifizierten Beschäftigten als Wohlstandsmotor und Wettbewerbsvorteil begreift. Eine wirtschaftliche Erholung werde es nur mit einem starken Mittelstand geben. Unter dem Titel „Die richtigen Lehren aus der Pandemie ziehen“ analysieren die Verbände die Lage des Mittelstands in Deutschland, benennen Handlungsfelder und legen ihren konkreten Forderungskatalog an die kommende Bundesregierung vor.

BMWi-Infografik zu Corona-Hilfen

BMWi-Infografik zu Corona-Hilfen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlichte mit dem Stand 21. Juni 2021 eine Übersicht zu den eingegangenen, bewilligten und ausgezahlten Anträgen der November- und Dezemberhilfe, der Überbrückungshilfe III sowie der Neustarthilfe. Laut BMWi ist ein Großteil der Anträge bewilligt und fließen die Corona-Hilfen.

EU-Kommission billigt deutschen Aufbau- und Resilienzplan

EU-Kommission billigt deutschen Aufbau- und Resilienzplan

Die Auszahlung von 25,6 Milliarden Euro an Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) rückt ein gutes Stück näher, nachdem die Europäische Kommission am 22. Juni 2021 den deutschen Aufbau- und Resilienzplan nach den Kriterien der ARF-Verordnung positiv bewertete. Der Plan stelle eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage Deutschlands dar und leiste somit einen angemessenen Beitrag zu allen sechs Säulen der ARF-Verordnung, so die EU-Kommission. Die Bewertung ergab unter anderem, dass mindestens 42 Prozent der darin vorgesehenen Mittel in Maßnahmen zur Unterstützung von Klimaschutzzielen fließen sollen – etwa in die Renovierung von Wohngebäuden zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz. Zudem stellte die EU-Kommission fest, dass 52 Prozent der Mittel für Maßnahmen zur Förderung des digitalen Wandels bereitgestellt werden – zum Beispiel sind Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung öffentlicher Dienste, insbesondere öffentlicher Gesundheitsdienste geplant. Im Rahmen der ARF – des Herzstücks von NextGenerationEU – werden bis zu 672,5 Milliarden Euro bereitgestellt, um überall in der Europäischen Union (EU) Investitionen und Reformen zu fördern. Der deutsche Plan ist Teil einer koordinierten Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise, mit der gemeinsame europäische Herausforderungen, wie der ökologische und digitale Wandel, bewältigt werden sollen.

Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Corona-Krise

Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Corona-Krise

Wie das Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung (IAB) Ende vergangener Woche mitteilte, ging die Zahl der Beschäftigten sowie der offenen Stellen im Helfer- und Fachkräftebereich, im Pandemiejahr 2020 deutlich zurück. Gleichwohl erwies sich die Nachfrage nach Arbeitskräften, deren gesuchte Qualifikation den beruflichen Anforderungsniveaus „Spezialist“ oder „Experte“ entspricht, demgegenüber bislang als relativ robust. Dies deutet darauf hin, dass Unternehmen verstärkt versuchen, diese Beschäftigtengruppe, die einen Hochschulabschluss oder Meister/Technikerausbildung aufweist, im Unternehmen zu halten. Der Hintergrund liegt in den hohen Kosten, die die Einstellung von gut qualifizierten und am Markt teils sehr stark gefragten Arbeitskräften mit sich bringt. Um diesen Aufwand zu reduzieren, gehen immer mehr Unternehmen dazu über, gut qualifizierte Arbeitskräfte auch in Krisenzeiten zu horten. Daher empfehlen die IAB-Wissenschaftler an die Politik und Wirtschaft, die Investitionen in Aus- und Weiterbildung aufrechtzuerhalten und sogar zu erhöhen, weil die passende Qualifikation dazu beiträgt, längere Phasen der Arbeitslosigkeit zu verhindern. Zur Einordnung setzen Helfertätigkeiten keine oder nur eine maximal einjährige Ausbildung voraus, während für die Tätigkeiten von Fachkräften eine Berufsausbildung benötigt wird.

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