Rat legt Standpunkt zur Überarbeitung der ePrivacy-Richtlinie fest

Rat legt Standpunkt zur Überarbeitung der ePrivacy-Richtlinie fest

Die Mitgliedstaaten einigten sich am 10. Februar 2021 auf ein Verhandlungsmandat für überarbeitete Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste (ePrivacy). Mit diesen aktualisierten e-Datenschutz-vorschriften soll festgelegt werden, in welchen Fällen Diensteanbieter elektronische Kommunikationsdaten zukünftig verarbeiten oder Zugang zu Daten erhalten dürfen, die auf den Geräten der Endnutzer gespeichert sind. Die Einigung im Rat der Europäischen Union ermöglicht es nun dem portugiesischen Vorsitz, in Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament einzutreten. Die bestehende ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 soll aktualisiert werden, um neuen Entwicklungen – wie der derzeit weit verbreiteten Nutzung der Internet-Sprachtelefonie (Voice-over-IP/VoIP), webgestützten E-Mail- und Nachrichtenübermittlungsdiensten – sowie neuen Techniken zur Verfolgung des Online-Verhaltens der Nutzer Rechnung zu tragen. Als besonderes Gesetz („lex specialis“) zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird die überarbeitete ePrivacy-Richtlinie die DSGVO konkretisieren und ergänzen. So gelten im Gegensatz zur DSGVO viele Bestimmungen über Privatsphäre und elektronische Kommunikation sowohl für natürliche als auch juristische Personen.

Verdachtsmeldungen zu Corona-Soforthilfebetrug

Verdachtsmeldungen zu Corona-Soforthilfebetrug

Der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sind bislang etwa 9.500 Verdachtsmeldungen wegen Corona-Soforthilfebetrugs eingegangen. Bis zum Stichtag 17. Januar 2021 seien davon insgesamt etwa 8.200 Verdachtsmeldungen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/26320) auf eine Kleine Anfrage. Hierüber informierte der Deutsche Bundestag am 10. Februar 2021. Bewilligt wurden den Angaben zufolge bis Jahresende 2020 insgesamt Corona-Soforthilfen des Bundes in Höhe von etwa 13,8 Milliarden Euro, etwa 13,4 Milliarden Euro davon wurden ausgezahlt. Wie viele Anträge auf Soforthilfen unberechtigterweise erfolgt sind, will die Bundesregierung in einem Schlussbericht analysieren; dieser soll bis Jahresende vorliegen. Freiwillig haben den Angaben zufolge Begünstigte bis 31. Dezember 2020 etwa 611 Millionen Euro zurückgezahlt. „Rückzahlungen aufgrund von Rückforderungen wurden bis 31. Dezember 2020 in Höhe von rund 200 Millionen Euro geleistet“, heißt es weiter.

Kurzarbeit steigt um knapp 20 Prozent

Kurzarbeit steigt um knapp 20 Prozent

Die Zahl der Kurzarbeiter stieg im Januar 2021 um knapp 20 Prozent. Nach Schätzungen des ifo Instituts vom 1. Februar 2021 waren 2,6 Millionen Menschen auf Kurzarbeit, nach 2,2 Millionen im Dezember 2020. Das betraf damit im Januar 2021 7,8 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, nach 6,6 Prozent im Dezember 2020. Am stärksten betroffen ist das Gastgewerbe.

Jeder sechste Arbeitslose auf pandemiebedingte Verluste zurückzuführen

Jeder sechste Arbeitslose auf pandemiebedingte Verluste zurückzuführen

Laut der monatlichen Arbeitsmarkstatistik der Bundesagentur für Arbeit, letztmalig veröffentlicht am 29. Januar 2021, zeigte sich der Arbeitsmarkt im Januar 2021 alles in allem weiter in einer robusten Verfassung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aber hinterlassen Spuren. In einer flankierenden Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heißt es: „Die Arbeitslosenquote lag im Januar bei 6,3 Prozent, das ist ein Prozentpunkt mehr als im Vorjahr. Das heißt: 2,9 Millionen Menschen waren im Januar arbeitslos. Das sind rund 190.000 mehr als im Dezember – eine hohe, aber saisontypische Steigerung – und 475.000 mehr als im Januar 2020. Bemisst man den Corona-Effekt an der gegenwärtigen Arbeitslosigkeit, ist rund jeder sechste Arbeitslose auf pandemiebedingte Verluste zurückzuführen.“