Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum Ende 2020 stark gesunken

Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum Ende 2020 stark gesunken

Das Statistische Bundesamt vermeldete am 14. April 2021, dass 2020 9,4 Prozent weniger neue Ausbildungsverträge als 2019 abgeschlossen wurden. Dieses Ergebnis zeigt damit einen deutlichen Effekt der Corona-Krise auf den Ausbildungsmarkt. Einen leichten Zuwachs um 3,6 Prozent gab es 2020 nur in der Landwirtschaft. In allen übrigen Ausbildungsbereichen sank die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge, im Bereich Industrie und Handel um 11,9 Prozent, im Handwerk um 6,6 Prozent. Der Wert für die Freien Berufe beträgt minus 6,5 Prozent. Damit haben alle Akteure der freiberuflichen Ausbildung eine wahre Aufholjagd gestartet und keinen Auszubildenden verloren gegeben. Im Sommer 2020 lag das Minus bei den Freien Berufen noch bei zehn Prozent.

Ein Viertel der mit Corona-Hilfen unterstützten Betriebe sieht dennoch eine Insolvenzgefahr

Ein Viertel der mit Corona-Hilfen unterstützten Betriebe sieht dennoch eine Insolvenzgefahr

Am 6. April 2021 veröffentlichte entsprechende Befragungsergebnisse aus der Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, dass insbesondere kleine und mittlere Betriebe staatliche Krisen-Hilfen beantragt haben. Gerade Kleinstbetriebe schätzen deren Nutzen als hoch oder sehr hoch ein. Gleichwohl entwickelt sich die Beschäftigung in den betroffenen Betrieben vergleichsweise ungünstig und die Betriebe sehen sich häufiger in ihrer Existenz bedroht.

Neuer Eigenkapitalzuschuss und Verbesserungen der Überbrückungshilfe III

Neuer Eigenkapitalzuschuss und Verbesserungen der Überbrückungshilfe III

Darüber informierten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium der Finanzen Ende vergangener Woche in einer gemeinsamen Mitteilung. Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Dieser wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt. Außerdem wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. Wie für Solo-Selbstständige mit Einnahmen ausschließlich aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten wird auch für Solo-Selbstständige, die Gesellschafter von Personengesellschaften sind, ein Wahlrecht geschaffen: Sie können den Antrag auf Neustarthilfe entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag stellen; die Antragstellung auf Neustarthilfe über prüfende Dritte ist damit nur noch für Kapitalgesellschaften verpflichtend.

Weniger Unternehmensinsolvenzen

Weniger Unternehmensinsolvenzen

2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 15.841 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 31. März 2021 15,5 Prozent weniger als 2019. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung 1999. Einen Anstieg gab es zuletzt im Krisenjahr 2009 gegeben (plus 11,6 Prozent gegenüber 2008). Das Jahresergebnis 2020 ist laut Destatis maßgeblich durch die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht in der Corona-Krise beeinflusst.

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen, wie das Erkennen von Ihnen bei der Rückkehr zu unserer Website aus und helfen unserem Team zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.