Rat legt Standpunkt zur Überarbeitung der ePrivacy-Richtlinie fest
Die Mitgliedstaaten einigten sich am 10. Februar 2021 auf ein Verhandlungsmandat für überarbeitete Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste (ePrivacy). Mit diesen aktualisierten e-Datenschutz-vorschriften soll festgelegt werden, in welchen Fällen Diensteanbieter elektronische Kommunikationsdaten zukünftig verarbeiten oder Zugang zu Daten erhalten dürfen, die auf den Geräten der Endnutzer gespeichert sind. Die Einigung im Rat der Europäischen Union ermöglicht es nun dem portugiesischen Vorsitz, in Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament einzutreten. Die bestehende ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 soll aktualisiert werden, um neuen Entwicklungen – wie der derzeit weit verbreiteten Nutzung der Internet-Sprachtelefonie (Voice-over-IP/VoIP), webgestützten E-Mail- und Nachrichtenübermittlungsdiensten – sowie neuen Techniken zur Verfolgung des Online-Verhaltens der Nutzer Rechnung zu tragen. Als besonderes Gesetz („lex specialis“) zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird die überarbeitete ePrivacy-Richtlinie die DSGVO konkretisieren und ergänzen. So gelten im Gegensatz zur DSGVO viele Bestimmungen über Privatsphäre und elektronische Kommunikation sowohl für natürliche als auch juristische Personen.