Petition zu Hilfen für Solo-Selbstständige

Petition zu Hilfen für Solo-Selbstständige

Am 7. Dezember 2020 behandelte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung die im Mai 2020 auf Initiative des Verbandes der Gründer und Selbstständigen gestartete Bundestagspetition zur Kritik an den Hilfen für Solo-Selbstständige. Die Bundesregierung habe die Solo-Selbstständigen von Beginn der Krise an im Blick gehabt, stellte Thomas Bareiß MdB (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, zum Ausgleich coronabedingter Einnahmeausfälle bei Solo-Selbstständigen über die Grundsicherung (Hartz IV) klar. Eine schnelle Abdeckung der fixen Kosten sei durch die klar und deutlich kommunizierte Soforthilfe und die folgende Überbrückungshilfe ermöglicht worden. Mit der Petition, die mehr als 58.000 Unterstützer gefunden hat, wurde bemängelt, dass die Corona-Hilfen nicht ankämen und gleichzeitig die Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung der Corona-Soforthilfen und eine Anerkennung der Kosten für Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung als notwendige Ausgaben neben den laufenden Betriebskosten gefordert. Kritik übte der Petent auch an den sogenannten „Novemberhilfen“. Zum einen könnten diese nicht von allen Solo-Selbstständigen beantragt werden. Außerdem gebe es Unsicherheiten bei der Antragstellung und der bürokratische Aufwand sei hoch. Gefordert wurde die Einsetzung einer Corona-Expertenkommission.

Liquidität in den Unternehmen belassen

Liquidität in den Unternehmen belassen

In einem Statement positionierte sich BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki am 7. Dezember 2020 zum berichteten Verzug bei der Auszahlung der Novemberhilfen. Die Deutsche Presse-Agentur berichtete, weitere Medien griffen dies auf. Er sagte unter anderem: „Je länger der Verzug dauert, umso mehr schadet das der Liquidität, es geht im wahrsten Sinne an die Substanz und damit um die Existenz. Wenn es bei den Verzögerungen bleibt, müssen zumindest die Abschlagzahlungen erhöht werden, um den akuten Bedarf aufzufangen.“

Steuerstundungen

Steuerstundungen

Der Bund will mit den Ländern beraten, ob wegen der Corona-Krise gewährte Steuerstundungen über das Jahresende hinaus angeboten werden sollen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/24311) auf eine Kleine Anfrage mit, über die der Deutsche Bundestag am 30. November 2020 informierte. Für die Stundung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer seien grundsätzlich die Länder zuständig, erläutert die Regierung. Nach ihren Angaben sind zwischen 19. März und 30. September 2020 knapp 13 Milliarden Euro an fälligen Umsatzsteuern gestundet worden. Das sind gut sieben Prozent des Jahresaufkommens von 2019. Dazu kommen knapp sechs Milliarden bei anderen Steuerarten. Zur Stundung von Beiträgen zur Sozialversicherung liegen der Bundesregierung keine aktuellen Zahlen vor.

Corona-Krise bedroht Existenz von 15 Prozent der deutschen Firmen

Corona-Krise bedroht Existenz von 15 Prozent der deutschen Firmen

Das ist ein Ergebnis der jüngsten Konjunkturumfrage des ifo Instituts, die am 1. Dezember 2020 veröffentlicht wurde. Im Juni 2020 lag der Wert bei 21 Prozent. Gleichwohl fühlen sich derzeit 86 Prozent der Reisebüros und -veranstalter bedroht, 76 Prozent der Hotels und 62 Prozent der Gaststätten. Am unteren Ende der Skala rangieren IT-Dienstleister mit fünf Prozent und Rechts- und Steuerberater mit drei Prozent. Im Schnitt betrifft die Existenzgefährdung die Dienstleister zu 19 Prozent (Juni: 27 Prozent). Im Handel sind es 14 Prozent (Juni: 18 Prozent), dabei derzeit im Einzelhandel 18 und im Großhandel zehn Prozent. Die Industrie verzeichnet einen Wert von elf Prozent, im Juni waren es noch 17 Prozent. Der Wert für den Bau liegt bei vier Prozent.

Beanspruchung der Corona-Hilfen

Beanspruchung der Corona-Hilfen

Auf seiner Website veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wöchentlich einen illustrierten Überblick zu den bewilligten Finanzierungsvolumen. Insgesamt wurden bis zum Stichtag 1. Dezember 2020 Corona-Hilfen im Volumen von 71 Milliarden Euro bewilligt. Diese setzen sich zusammen aus dem KfW-Sonderprogramm (45,3 Milliarden Euro), dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (6,5 Milliarden Euro), Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (1,4 Milliarden Euro) und Großbürgschaften (2,7 Milliarden Euro) sowie den Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler (13,7 Milliarden Euro; nur Bundesmittel; Antragstellung bis 31. Mai 2020). Im Rahmen des Überbrückungshilfeprogramms I (Fördermonate Juni bis August 2020, Antragstellung bis 9. Oktober 2020) für kleine und mittelständische Unternehmen wurden bisher etwa 1,4 Milliarden Euro bewilligt. Das Überbrückungshilfeprogramm II (Fördermonate September bis Dezember 2020) startete am 21. Oktober 2020, bisher wurden rund 42.000 Anträge im Volumen von 0,9 Milliarden Euro gestellt. Seit 25. November 2020 ist zudem die Antragstellung auf Novemberhilfe möglich. Es sind bisher etwa 68.000 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro eingegangen, Auszahlungen erfolgen seit 26. November 2020.