Gebremste Wirtschaftsleistung
Überschlagsrechnungen des ifo Instituts vom Ende vergangener Woche zufolge dürfte der aktuelle Lockdown einen Ausfall der gesamtwirtschaftlichen Produktion von etwas mehr als zehn Milliarden Euro zur Folge haben.
Überschlagsrechnungen des ifo Instituts vom Ende vergangener Woche zufolge dürfte der aktuelle Lockdown einen Ausfall der gesamtwirtschaftlichen Produktion von etwas mehr als zehn Milliarden Euro zur Folge haben.
In ihrer Herbstprojektion, die Ende vergangener Woche vorgestellt wurde, geht die Bundesregierung für das laufende Jahr von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von preisbereinigt 5,5 Prozent aus. Für 2021 wird mit einem Wachstum von 4,4 Prozent gerechnet. Die Erwerbstätigkeit wird laut Bundesregierung 2020 um 400.000 Personen zurückgehen und 44,9 Millionen Personen betragen, 2021 soll sie leicht auf 45 Millionen Personen ansteigen. Des Weiteren dürfte sich die Arbeitslosenzahl dieses Jahr auf 2,7 Millionen Personen erhöhen und nächstes Jahr auf 2,6 Millionen Personen sinken. Die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Interimsprojektion bilden die Grundlage für die gesonderte Steuerschätzung vom 10. bis 12. November 2020.
Die Arbeit an den Corona-Hilfen geht weiter. Nachfolgend finden Sie zu Ihrer Information zwei Dokumente.
1. Die frisch erfolgten Konkretisierungen der „Novemberhilfe“. Der Unternehmerlohn soll hierin enthalten sein.
2. Das BMWi-Dashboard, u.a. mit einem Überblick der abgerufenen Mittel.
Was den Unternehmerlohn betrifft, gibt es Aussichten, dass dieser in die Überbrückungshilfe III (Januar bis Juni 2021) aufgenommen werden soll. Möglicherweise wird die Überbrückungshilfe III bzw. dieser Teil auf Anfang Dezember vorverlegt.
Nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom 28. Oktober 2020 wird noch an den Konkretisierungen der veränderten Hilfen gearbeitet. Hier erreichten dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) mehrere Schreiben, die wir Ihnen zu Ihrer Information nachfolgend zur Verfügung stellen.
Im Wesentlichen enthalten diese:
Der BFB setzt sich vehement weiter für einen Unternehmerlohn für diejenigen Freiberufler ein, die keine Betriebsausgaben geltend machen können.
– Mitteilung des BMWi zur Verlängerung und Reform der Überbrückungshilfe
– Brief von Bundesminister Olaf Scholz „Kontakte zeitlich befristet beschränken, Infektionsdynamik brechen“
– Kurzüberblick Überbrückungshilfe II
– BMWi Infobrief „Neue Corona-Hilfen: Weiter stark durch die Krise“
– Anhang: Außerordentliche Wirtschaftshilfe
„Überbrückungshilfe nachschärfen – Unternehmerlohn einbeziehen“. Hier können Sie die Resolution der Landesverbände der Freien Berufe im BFB einsehen.
Der gesetzliche Mindestlohn wird bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Stunde erhöht. Das Bundeskabinett beschloss am 28. Oktober 2020 die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte „Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns“. Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erfolgt in vier Stufen: zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.