Lockerungen der Covid-Auflagen beflügeln die Wirtschaft nicht

Lockerungen der Covid-Auflagen beflügeln die Wirtschaft nicht

Eine Lockerung der Corona-Einschränkungen wird nach einer Analyse des Internationalen Währungsfonds (IWF) die Wirtschaft so lange nicht beflügeln, wie die Krankheitsrisiken nicht beherrschbar sind. Nicht nur die staatlichen Mobilitäts- und Begegnungsverbote, sondern auch die Angst der Bürger vor Ansteckungen seien ursächlich für die Wirtschaftskrise. Insbesondere solange die Ansteckungszahlen weiter steigen, warnt der IWF davor, die mit der Corona-Krise einhergehenden Beschränkungen aufzuheben, um dadurch die wirtschaftliche Nachfrage zu beflügeln.
Damit widerspricht die Analyse des IWF der von einigen führenden Politikern in der Welt vertretenen Auffassung, man müsse zwischen der Rettung von Leben und der Wiederbelebung der Wirtschaft unterscheiden. Insoweit unterstreicht der IWF die Wichtigkeit von staatlich verordneten Beschränkungen, die umso wirksamer seien, je früher sie erlassen und überwacht würden.

FAZ vom 09.10.2020

Bundesverband der Freien Berufe fordert die Berücksichtigung von Unternehmerlohn bei Überbrückungshilfe

Bundesverband der Freien Berufe fordert die Berücksichtigung von Unternehmerlohn bei Überbrückungshilfe

Gerade für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer, auch in den Freien Berufen, ist bei der Überbrückungshilfe ein Unternehmerlohn in angemessener Höhe einzuziehen, so BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer. Dies auch, da durch die begrüßenswerte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes die Asymmetrie der Hilfen für Selbstständige und Arbeitnehmer noch offenkundiger geworden ist.

Handelsblatt vom 07.10.2020

 

Experten sehen Schrumpfen der Weltwirtschaft um 4,4 Prozent

Experten sehen Schrumpfen der Weltwirtschaft um 4,4 Prozent

Nach einer Befragung des ifo Instituts unter 950 Wirtschaftsexperten aus 110 Ländern wird für das laufende Jahr ein Schrumpfen der Weltwirtschaftsleistung um 4,4 Prozent erwartet. Die Erholung dürfte damit langsamer verlaufen als der Absturz (plus 3,2 Prozent 2021). Sie könnte sich vielerorts mindestens bis ins Jahr 2022 hinziehen, bevor das Vorkrisenniveau wieder erreicht ist. Als wirksamste wirtschaftspolitische Maßnahmen werden Liquiditätshilfen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbesserungen der Gesundheitssysteme genannt.

Pressemitteilung ifo Institut vom 07.10.2020

24 Tage Homeoffice

24 Tage Homeoffice

Der bislang noch unveröffentlichte Entwurf eines Gesetzes für mobile Arbeit soll im Wesentlichen vier Elemente umfassen. Dazu gehören:

  • der Anspruch auf Homeoffice von mindestens 24 Tagen, der vom Arbeitnehmer individualrechtlich geltend gemacht werden kann;
  • die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber (ggf. elektronisch);
  • ein ergänzendes Initiativrecht des Betriebsrats im Betriebsverfassungsgesetz;
  • Änderungen oder Präzisierungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen mobiler Arbeit, insbesondere für den Bereich Homeoffice.

Der eigentliche Anspruch auf Homeoffice soll in der Gewerbeordnung verortet werden; ebenso wie eine Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit.

Das Bundeskanzleramt hält den Gesetzentwurf für ungeeignet. Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice sehe der Koalitionsvertrag nicht vor. Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf vor mehr Bürokratie gewarnt.

Über die konkrete Ausgestaltung der geplanten gesetzlichen Regelungen und das anstehende Gesetzgebungsverfahren halten wir Sie unterrichtet.