Am 7. Dezember 2020 behandelte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung die im Mai 2020 auf Initiative des Verbandes der Gründer und Selbstständigen gestartete Bundestagspetition zur Kritik an den Hilfen für Solo-Selbstständige. Die Bundesregierung habe die Solo-Selbstständigen von Beginn der Krise an im Blick gehabt, stellte Thomas Bareiß MdB (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, zum Ausgleich coronabedingter Einnahmeausfälle bei Solo-Selbstständigen über die Grundsicherung (Hartz IV) klar. Eine schnelle Abdeckung der fixen Kosten sei durch die klar und deutlich kommunizierte Soforthilfe und die folgende Überbrückungshilfe ermöglicht worden. Mit der Petition, die mehr als 58.000 Unterstützer gefunden hat, wurde bemängelt, dass die Corona-Hilfen nicht ankämen und gleichzeitig die Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung der Corona-Soforthilfen und eine Anerkennung der Kosten für Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung als notwendige Ausgaben neben den laufenden Betriebskosten gefordert. Kritik übte der Petent auch an den sogenannten „Novemberhilfen“. Zum einen könnten diese nicht von allen Solo-Selbstständigen beantragt werden. Außerdem gebe es Unsicherheiten bei der Antragstellung und der bürokratische Aufwand sei hoch. Gefordert wurde die Einsetzung einer Corona-Expertenkommission.