Coronakrise trifft Mittelstand besonders schwer

Coronakrise trifft Mittelstand besonders schwer

Jeder fünfte Mittelständler hat nach einer Umfrage der DZ-Bank aus April 2020 aufgrund der Coronakrise Förderkredite beantragt. Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen beurteilt ihre Geschäftslage nicht mehr positiv. Nach einem Bericht der FAZ vom 12.5.2020 erwartet der Kreditversicherer Euler Hermes eine tiefe Rezession mit einer Insolvenzwelle von unbekanntem Ausmaß, auch wenn sich das, wegen der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, noch nicht in Zahlen niedergeschlagen hat.

Um die Kreditvergabe durch Banken zu erleichtern hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen der Coronakrise ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement gelockert. Damit können Kreditinstitute leichter Kredite an Unternehmen vergeben, die von der Coronakrise betroffen sind. Kredite können auch dann vergeben werden, wenn eine Kapitaldienstfähigkeit krisenbedingt nicht mehr gegeben ist bzw. im Wesentlichen vom weiteren Verlauf der Krise abhängt. Vor diesem Hintergrund sollten Kreditinstitute, so Prof. Dr. H.-Michael Korth, Präsident des Verbandes der freien Berufe im Lande Niedersachsen, Anträge auf KfW-Kredite, bei denen die KfW das volle Ausfallrisiko trägt, zügig bearbeiten.

Wie dem Verband der freien Berufe von Vertretern der Volks-und Raiffeisenbanken bestätigt, haben die Kreditinstitute bei Beantragung eines KfW-Schnellkredit lediglich 4 Voraussetzungen zu prüfen:

  • Handelt es sich um ein Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
  • Ist das Unternehmen mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt
  • Wurde in der Summe der Geschäftsjahre 2017-2019 oder im Geschäftsjahr 2019 ein Gewinn erzielt
  • Befand sich das Unternehmen zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten

Darauf sollten sich auch Freiberufler, die von der Coronakrise betroffen sind, bei der Beantragung eines KfW-Schnellkredits berufen.

Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht

Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett beschloss bei seiner Sitzung am 6. Mai 2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf. So soll unter anderem der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten von 19 auf sieben Prozent sinken. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet. Überdies sollen Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld, die Unternehmen zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 geleistet haben, steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist, dass Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Wird mehr gezahlt, muss nur der darüber hinausgehende Teil versteuert werden. Der Gesetzentwurf soll nach der Befassung im Bundeskabinett von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht und zügig behandelt werden.

Standardberufsbildpositionen modernisiert

Standardberufsbildpositionen modernisiert

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom Ende vergangener Woche wurden die Mindeststandards für alle Ausbildungsberufe – die sogenannten Standardberufsbildpositionen – von Bund, Ländern, Arbeitgebern und Gewerkschaften neu beschlossen. In einer Arbeitsgruppe des Hauptausschusses beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), in der neben dem BMBF auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Länder und das BIBB selbst vertreten waren, wurden vier neue Standardberufsbildpositionen erarbeitet: (1) Umweltschutz und Nachhaltigkeit; (2) Digitalisierte Arbeitswelt; (3) Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht sowie (4) Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Der BFB war über die Arbeitgeberbank beim Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung in diesem Prozess eingebunden. Die neuen Standards gelten für alle dualen Ausbildungsordnungen, die ab dem 1. August 2021 in Kraft treten.

Berufsbildungsbericht 2020 veröffentlicht

Berufsbildungsbericht 2020 veröffentlicht

Die Bundesregierung verabschiedete am 6. Mai 2020 den Berufsbildungsbericht 2020, der die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für das Ausbildungsjahr 2018/2019 spiegelt. Danach ist diese gut und als Vor-Corona-Stand zu verstehen. Insgesamt starteten 525.100 Personen mit ihrer Ausbildung, ein Rückgang zum Vorjahr um 1,2 Prozent. Die Betriebe boten 10.900 Ausbildungsstellen mehr an. Statistisch gesehen standen 100 Ausbildungssuchende 105,2 Ausbildungsstellen gegenüber. Der Bericht weist Zuwächse bei den Freien Berufen auf: Sie verzeichneten bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen ein Plus von 1,9 Prozent, das sich in Summe auf 47.136 beläuft. Damit liegt der Anteil der Freien Berufe an den Neuverträgen bei neun Prozent. Der Frauenanteil bei den Freien Berufen liegt bei 91,3 Prozent und ist mithin leicht gesunken. Bezogen auf die Vorqualifikation stellten in den Freien Berufen die Auszubildenden mit Realschulabschluss den größten Anteil (51,9 Prozent). 29,1 Prozent verfügten über eine Studienberechtigung, einen Hauptschulabschluss hatten 18,4 Prozent und 0,6 Prozent blieben ohne Schulabschluss. Aus dem flankierenden Datenreport geht hervor, dass die Freien Berufe die meisten Auszubildenden mit ausländischen Wurzeln beschäftigen. Ihr Anteil ist weiter gestiegen – von 13,4 auf 14,5 Prozent.

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen, wie das Erkennen von Ihnen bei der Rückkehr zu unserer Website aus und helfen unserem Team zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.