Durch den Regierungsentwurf einer „Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung“ sowie die Formulierungshilfe zum „Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen“, wie sie am 14. September 2022 im Bundeskabinett beschlossen wurden, sind die erleichterten Regelungen über den Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert worden. Dies berichtete die Bundesregierung in ihrer Meldung vom selben Tag. Neu ist, dass die Verordnungsermächtigungen alle nur bis 30. Juni 2023 befristet sind. Die Verordnung und das Gesetz sollen zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

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