Beschäftigungsquote von Frauen in der EU steigt

Beschäftigungsquote von Frauen in der EU steigt

2018 lag die Beschäftigungsquote von Frauen zwischen 20 und 64 Jahren in der Europäischen Union (EU) bei 67 Prozent. Das ist ein Prozentpunkt mehr als im Vorjahr und fünf Prozentpunkte höher als 2008. Die Beschäftigungsquote für Frauen lag um zwölf Prozentpunkte unter der entsprechenden Quote für gleich-altrige Männer. Das teilte das statistische Amt der EU Ende vergangener Woche mit. Die höchste Quote hat Schweden mit 80 Prozent, gefolgt von Litauen mit 77 Prozent und Deutschland mit 76 Prozent. Griechenland hat mit 49 Prozent die niedrigste Quote, davor liegen Italien mit 53 Prozent und Kroatien mit 60 Prozent. In allen Mitgliedstaaten war die Beschäftigungsquote von Männern höher als die von Frauen. Dennoch hat sich dieses geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle von 15 Prozentpunkten in 2008 auf zwölf Prozentpunkte für 2018 verringert.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Aus aktuellem Anlass haben wir für Sie Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zusammengestellt.

Gesundheits- und Arbeitsschutz
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html allgemein über den neuartigen Coronavirus SARS CoV 2. Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie Hygienetipps.

Informationsseiten für Unternehmer
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland eine Hotline eingerichtet, sofern Sie die relevanten Informationen nicht auf der Internetseite https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html finden.

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.):
Telefon: 030 346465100
Montag – Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr

Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 18615 1515
Montag – Freitag
9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Zum Verfahren bei Verdienstausfällen bei angeordneter Quarantäne informiert das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie unter
https://soziales.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/pressestelle/aktuelles/aktuellehinweise-
zum-thema-corona-virus-06-03-2020-185863.html

Es gilt Folgendes:
Um eine weitere Ausbreitung des auch in Niedersachsen festgestellten Coronavirus zu verhindern, können die für den Betriebssitz des Arbeitgebers bzw. für den Wohnort bei Selbständigen zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Personen vorsorglich unter Quarantäne
(Absonderung) stellen.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bzw. deren Arbeitgeber/innen sowie Selbstständige können
dadurch einen Verdienstausfall erleiden. In Niedersachsen entschädigt dann auch der zuständige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.

Wichtig: Die Quarantäne muss durch die zuständige Behörde angeordnet worden sein. Kein Anspruch
besteht bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und vorübergehender Verhinderung nach § 616 BGB.

– Für Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/-innen gilt:
Für unter Quarantäne gestellte Arbeitnehmer/innen muss der Arbeitgeber/innen im Regelfall im
Rahmen der Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen in Vorleistung gehen. Die ausgezahlten Beträge werden den Arbeitgeber/innen auf Antrag von der für die Anordnung der Quarantäne zuständigen Behörde ersetzt (und diesen dann vom Landesamt erstattet). Ab der siebten Woche wird die Entschädigung direkt an die Betroffenen gezahlt. Die Entschädigung entspricht der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes.

– Für Selbstständige gilt:
Sie stellen den Antrag direkt beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt (Gesundheitsamt,
Ordnungsamt).

Anträge auf Entschädigung müssen schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne bei der vorstehend genannten zuständigen Behörden gestellt werden. Anfragen können Betroffene an das zuständige Gesundheitsamt richten.

Weitere Informationen erhalten Sie u.a. auf:
https://www.nlga.niedersachsen.de/startseite/infektionsschutz/krankheitserreger_krankheiten/n
euartiges_coronavirus_2019_ncov/informationen-zum-neuartigen-coronavirus-erkrankungcovid-
19-erreger-sars-cov-2-184709.html

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise_fur_berufstatige/hinweise-fur-berufstatige-185673.html

Veranstaltungen
Die Region Hannover erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 3 Abs. 3
NKomVG iVm § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD folgende Allgemeinverfügung:
Es ist untersagt, im gesamten Gebiet der Region Hannover öffentliche oder private Großveranstaltungen
in geschlossenen Räumen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen durchzuführen.

Die Anordnung ist zunächst bis zum 22.03.2020 befristet.

Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Niedersachsen fallen aufgrund der niedrigeren Teilnehmerzahlen nicht unter die Allgemeinverfügung. Einzelverfügungen bestehen derzeit nicht, so dass zum jetzigen Zeitpunkt die geplanten Veranstaltungen stattfinden. Wir werden im Einzelfall entscheiden und bekanntgeben, ob eine Veranstaltung zum geplanten
Zeitpunkt stattfinden kann.

 

Schnelles Internet bei Unternehmen: Deutschland holt leicht auf

Schnelles Internet bei Unternehmen: Deutschland holt leicht auf

59 Prozent aller deutschen Unternehmen mit einer ortsfesten Breitbandverbindung und mindestens zehn Beschäftigten verfügten 2019 über einen schnellen Internetanschluss. Darunter wird ein fester Breitbandanschluss mit einer vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate von mindestens 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) verstanden. Wie das Statistische Bundesamt am 5. März 2020 weiter mitteilte, ist der Anteil der Unternehmen mit schnellem Internet in Deutschland gegenüber 2018 um acht Prozentpunkte gestiegen. Im europäischen Durchschnitt erhöhte sich der Anteil mit sechs Prozentpunkten etwas schwächer
als in Deutschland und lag 2019 bei 54 Prozent. Deutschland liegt damit wie in den Vorjahren im europäischen Mittelfeld. Die Spitzenplätze in der Europäischen Union belegten 2019 Dänemark mit 87 Prozent, Schweden mit 82 Prozent und die Niederlande mit 75 Prozent. Am wenigsten verbreitet war schnelles Internet bei Unternehmen in Frankreich mit 33 Prozent sowie Kroatien und Italien mit jeweils 41 Prozent.

Arbeitszeiten 2018

Arbeitszeiten 2018

Wie das Statistische Bundesamt am 4. März 2020 mitteilte, arbeiteten Vollzeitbeschäftigte 41,4 Stunden und Teilzeitbeschäftigte 20 Stunden pro Woche. Im Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen sowie von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ werden die korrespondierenden Werte mit 42,5 beziehungsweise 18,5 Stunden pro Woche ausgewiesen. Für den Wirtschaftsabschnitt „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht; Gesundheits- und Sozialwesen“ belaufen sich die Werte auf 41,7 beziehungsweise 22,2 Stunden pro Woche.

Arbeitsvolumen stieg 2019 auf Rekordhoch

Arbeitsvolumen stieg 2019 auf Rekordhoch

Rund 62,7 Milliarden Stunden arbeiteten die Erwerbstätigen 2019 in Deutschland. Das entspricht einem Plus von 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ist der höchste Stand seit 1991, berichtete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am 3. März 2020. Grund für das gestiegene Arbeitsvolumen ist laut IAB, dass die Zahl der Erwerbstätigen 2019 weiter auf knapp 45,3 Millionen anwuchs. Mit einem Plus von 0,9 Prozent lässt sich allerdings ein deutlich schwächeres Wachstum verzeichnen als in den Vorjahren. Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit der Erwerbstätigen lag 2019 bei 1.386 Stunden und verringerte sich damit um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Selbstständige und mithelfende Familienangehörige gingen
2019 durchschnittlich 1.902 Stunden einer Erwerbstätigkeit nach, beschäftigte Arbeitnehmer 1.306 Stunden. Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiteten 2019 im Durchschnitt 1.642 Stunden, Arbeitnehmer in Teilzeit 771.