ZEW: Fehlen von Fachkräften mit Berufsausbildung wird zum Innovationshemmnis

ZEW: Fehlen von Fachkräften mit Berufsausbildung wird zum Innovationshemmnis

Der Fachkräftemangel bremst die Innovationskraft der Unternehmen in Deutschland. Vor allem ein Mangel an beruflich Qualifizierten bewirkt, dass Unternehmen manche Innovationsprojekte nicht mehr durchführen können. Fachkräfte mit einer beruflichen Qualifikation im Produktions- und IT-Bereich sind besonders gefragt. Innovationen scheitern dagegen seltener an einem Mangel an akademisch ausgebildetem Personal. Diese Ergebnisse einer Studie veröffentlichte das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Ende vergangener Woche.

Anzahl der Jobs mit Mindestlohn sinkt kontinuierlich

Anzahl der Jobs mit Mindestlohn sinkt kontinuierlich

Im April 2018 wurden in Deutschland 930.000 Jobs mit dem seinerzeitigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde bezahlt. Damit halbierte sich die Zahl der Jobs mit Mindestlohn von 2015 bis 2018. 2015 griff er bei 1,91 Millionen Jobs. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 27. Februar 2020 weiter mitteilte, wurde im April 2018 in 2,4 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse der Mindestlohn gezahlt. In Ostdeutschland lag der Anteil mit 4,6 Prozent noch deutlich höher, allerdings nicht einmal halb so hoch wie 2015. Eine Tendenz zur Angleichung an das Westniveau ist damit laut Destatis erkennbar.

Geflüchtete verbessern Deutschkenntnisse und fühlen sich weiter willkommen

Geflüchtete verbessern Deutschkenntnisse und fühlen sich weiter willkommen

Eine Kurzanalyse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die Ende vergangener Woche
vorgestellt wurde, beschäftigt sich damit, wie Geflüchtete 2018 ihre eigene aktuelle Lebenssituation und ihre Deutschkenntnisse beurteilen. Die selbsteingeschätzten Deutschkenntnisse der von 2013 bis einschließlich 2016 eingereisten Geflüchteten verbesserten sich 2018 weiter: 44 Prozent der Befragten gaben an, gute oder sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache zu haben. 2017 waren es noch 35 Prozent, bei der ersten Befragung 2016 22 Prozent. Der Anteil von Personen ohne jegliche Deutschkenntnisse ist 2018 auf fünf Prozent gesunken. Darüber hinaus zeigt sich, dass insbesondere Personen mit einem mittleren Bildungsniveau im letzten Jahr deutliche Fortschritte machten, während sich die Deutschkenntnisse bei Frauen mit Kindern nur langsam weiterentwickelten. Überdies waren Geflüchtete mit ihrem Leben im Durchschnitt weitgehend zufrieden. Auch zeigte sich laut der Autoren, dass die befragten Geflüchteten sich anteilig seltener Sorgen bezüglich Ausländerfeindlichkeit in Deutschland machten als Personen der Aufnahmegesellschaft. Eingetrübt wird die allgemeine Lebenszufriedenheit von Sorgen um die persönliche
wirtschaftliche Situation.

Zahl der Studienberechtigten gesunken

Zahl der Studienberechtigten gesunken

2019 erwarben rund 421.000 Schüler in Deutschland die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 26. Februar 2020 weiter mitteilte, waren das 2,7 Prozent oder 11.800 Studienberechtigte weniger als im Vorjahr. Dieser Rückgang verläuft laut Destatis nahezu parallel zur demografischen Entwicklung. In den ostdeutschen Bundesländern (mit Berlin) ging die Zahl der Studienberechtigten um 1,9 Prozent zurück, in Westdeutschland um 2,9 Prozent. Mehr Studienberechtigte gab es allerdings in Sachsen mit plus 3,4 Prozent, Niedersachsen mit plus 1,2 Prozent und Thüringen mit plus 0,6 Prozent. Die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erwarben knapp vier Fünftel der Studienberechtigten. Die übrigen 20,8 Prozent erlangten die Fachhochschulreife. 66,1 Prozent der Studienberechtigten erwarben ihre Hoch- beziehungsweise Fachhochschulreife an einer allgemeinbildenden Schule, 33,9 Prozent an einer beruflichen Schule. Der Anteil der Personen, deren Studienberechtigung von einer beruflichen Schule stammte, ging gegenüber 2018 um 0,8 Prozentpunkte zurück. Unter den Studienberechtigten waren 53,7 Prozent Frauen und 46,3 Prozent Männer.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft

Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft

Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, womit der Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union erweitert wird. Wesentliche Neuerungen durch das neue Gesetz sind: (1) Öffnung des Arbeitsmarktes: Künftig können auch Fachkräfte mit einer ausländischen beruflichen Qualifikation in allen Berufen ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Es entfällt die Beschränkung auf Engpassberufe. Damit ist der deutsche Arbeitsmarkt nicht nur für Hochqualifizierte vollständig geöffnet, sondern auch für Menschen mit anerkannter Berufsausbildung. (2) Erleichterung der Stellenbesetzung: Künftig können Menschen mit Berufsausbildung für sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Voraussetzung ist, dass die Fachkraft eine anerkannte Qualifikation, die notwendigen Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt vorweist. (3) Erleichterungen im Anerkennungs- und Visumverfahren: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erweitert die Möglichkeiten des Aufenthalts zur beruflichen Anerkennung. Zudem wird mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren eine neue Möglichkeit geschaffen, unter Einbindung des Arbeitsgebers und der örtlichen Ausländerbehörde in einem zeitlich absehbaren, planungssicheren Verfahren ein Visum zu erhalten. Laut der jüngsten Umfrage des Instituts für Freie Berufe für den BFB hat jeder fünfte Freiberufler offene Stellen. In Summe sind knapp 300.000 Stellen unbesetzt. Der BFB begrüßt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es ist ein Baustein für die Fachkräftesicherung, neben anderen wie der Hebung inländischer Potenziale. Trotz Fachkräftebedarf gilt es, Qualität und Bildungsniveaus zu sichern und kein race-to-thebottom bei Qualifikationen zuzulassen. Und so darf es auch bei der Prüfung von Berufsqualifikationen nicht heißen: Schnelligkeit vor Gründlichkeit. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz könnte nach einem Jahr evaluiert werden, um dessen Wirksamkeit zu überprüfen und falls erforderlich nachzusteuern.