Corona-Überbrückungshilfe startet

Corona-Überbrückungshilfe startet

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitteilte, wurde die Antragsplattform zur Corona-Überbrückungshilfe am 8. Juli 2020 freigeschaltet. Die Überbrückungshilfe bietet kleinen und mittel-ständischen Unternehmen, Freiberuflern, Selbstständigen sowie gemeinnützigen Organisationen finanzielle Hilfe, die ab dem 10. Juli bis zum 31. August 2020 über die Plattform beantragt werden kann. Als wichtigste Voraussetzung gilt, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 gesunken sein muss. Zusätzlich muss auch der Umsatz im Antragsmonat um mindestens 40 Prozent niedriger liegen als im Vorjahresmonat. Förderfähig sind ausschließlich Fixkosten wie beispielsweise Mieten, Zinsaufwendungen oder Grundsteuern. Die Überbrückungshilfe wird für maximal drei Monate (Juni, Juli und August 2020) gewährt. Bund und Länder stellen für das Förderprogramm bis zu 24,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Koalitionsausschuss legte am 3. Juni 2020 das Programm fest, am 12. Juni 2020 beschloss das Bundeskabinett das Eckpunktepapier „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“. Mehr Informationen stehen hier. Der BFB fordert, dass auch Verluste berücksichtigt werden, die erst im Juni, Juli und August einsetzen. Überdies muss insbesondere für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer der Lebensunterhalt einbezogen werden.

Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal

Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal

Der Bilanzskandal um das Unternehmen Wirecard hat viele Fragen aufgeworfen.

Als Reaktion darauf fordert Finanzminister Scholz, so das Handelsblatt vom 06.07.2020, einen Umbau der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Außerdem, so Scholz, „wird zu diskutieren sein, ob Wirtschaftsprüfer häufiger rotieren müssen. Wir müssen auch überlegen, ob es funktioniert, wenn eine Gesellschaft ein Unternehmen gleichzeitig berät und prüft.“

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat in einer Online-Pressekonferenz darauf verwiesen, dass sie nur über die bisher in den Medien veröffentlichen Informationen verfügt. Denn die Aufsicht über Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse ist seit dem Jahr 2016 in der Hand einer staatlichen Institution, der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS), die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelt ist.

Der Präsident der WPK, Gerhard Ziegler, forderte vor jeglicher Schuldzuweisung eine gründliche Aufarbeitung des Falls. Mögliche Maßnahmen könnten erst diskutiert werden, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. „Was nicht hilft, sind Vorverurteilungen Beteiligter und vorschnelle Schlüsse, auch bei der Entwicklung von Regulierungseingriffen bei Wirtschaftsprüfern. In Deutschland werden jährlich rund 40.000 Abschlussprüfungen mit einer wichtigen Prophylaxe- und Ordnungsfunktion beanstandungsfrei durchgeführt.“

Eine vollständige Trennung von Prüfung und Beratung hält die WPK nicht für eine Lösung um Fälle wie Wirecard aufzudecken. Fraglich ist auch, wie ein häufigerer Wechsel des Abschlussprüfers (Rotation) zur Aufklärung des Betrugs hätte beitragen können.

Jobs mit Mindestlohn

Jobs mit Mindestlohn

Verglichen mit dem April 2018 profitierten knapp zwei Millionen Arbeitnehmer von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro. Das teilte das Statistische Bundesamt am 29. Juni 2020 mit. Wie bereits in den vergangenen Jahren sind auch 2019 in Ostdeutschland mit 5,2 Prozent anteilig mehr Beschäftigungsverhältnisse mit dem jeweils geltenden Mindestlohn bezahlt worden als in Westdeutschland, wo der Wert 3,2 Prozent beträgt.

Jeder fünfte Beschäftigte war im Mai in Kurzarbeit

Jeder fünfte Beschäftigte war im Mai in Kurzarbeit

Im Mai waren rund 20 Prozent der Beschäftigten in Deutschland in Kurzarbeit. Im Durchschnitt fielen bei den Betroffenen 58 Prozent der Arbeitszeit aus. Bei knapp der Hälfte der Kurzarbeiter stockte der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld durch eigene Zahlungen auf. Das zeigen Befragungsergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die am 30. Juni 2020 veröffentlicht wurden. 22 Prozent der Männer und 19 Prozent der Frauen arbeiteten kurz. Der Arbeitsausfall war bei den Frauen mit 62 Prozent der Arbeitszeit höher als bei den Männern mit 55 Prozent. 24 Prozent der Kurzarbeiter hatten einen Arbeitsausfall von 100 Prozent („Kurzarbeit Null“). Auch bei ihnen stockte bei fast jedem zweiten Betroffenen der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf. Der Regionaldirektionsbezirk Baden-Württemberg war am stärksten von Kurzarbeit betroffen, gefolgt vom Bezirk Niedersachsen-Bremen. In beiden Bezirken war etwa ein Viertel der Beschäftigten in Kurzarbeit. Ebenfalls relativ stark betroffen waren die Regionaldirektionsbezirke Hessen und Bayern mit etwa 22 und 21 Prozent. Rheinland-Pfalz-Saarland und Berlin-Brandenburg wiesen mit 18 und 17 Prozent einen etwas geringeren Anteil an Kurzarbeitern auf. Beschäftigte in Haushalten ab einem Netto-Haushaltseinkommen von 3.000 Euro monatlich waren seltener in Kurzarbeit. Das gleiche gilt für Beschäftigte, die die Möglichkeit hatten, von zu Hause zu arbeiten. Im Vergleich zu Beschäftigten mit einer abgeschlossenen Ausbildung waren sowohl Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung als auch Beschäftigte mit Hochschulabschluss weniger von Kurzarbeit betroffen.

KfW-Schnellkredit nachgebessert

KfW-Schnellkredit nachgebessert

Die KfW hat die Bedingungen für den KfW-Schnellkredit verbessert. Die ursprünglichen Voraussetzungen des KfW-Schnellkredits, so wie sie Mitte Mai vorgestellt wurden, wirkten als Förderausschluss für freiberufliche Antragsteller. Die Intervention des BFB bei der KfW-Spitze führte nun zu einer Korrektur im Sinne freiberuflicher Kredit-Interessenten. Dies hat die KfW in einer aktuellen Information an Multiplikatoren klargestellt, in der Ausnahmen vom Dividenden- und Ausschüttungsverbot beim KfW-Schnellkredit genannt werden.