Die KfW hat die Bedingungen für den KfW-Schnellkredit verbessert. Die ursprünglichen Voraussetzungen des KfW-Schnellkredits, so wie sie Mitte Mai vorgestellt wurden, wirkten als Förderausschluss für freiberufliche Antragsteller. Die Intervention des BFB bei der KfW-Spitze führte nun zu einer Korrektur im Sinne freiberuflicher Kredit-Interessenten. Dies hat die KfW in einer aktuellen Information an Multiplikatoren klargestellt, in der Ausnahmen vom Dividenden- und Ausschüttungsverbot beim KfW-Schnellkredit genannt werden.