Gutachten des Sachverständigenrates 2022/2023 vorgestellt
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) stellte am 9. November 2022 sein Jahresgutachten „Energiekrise solidarisch bewältigen, neue Realität gestalten“ vor. Der SVR rechnet für 2022 mit einem Wachstum des Bruttoinlandprodukts von 1,7 Prozent und für 2023 mit einem leichten Rückgang um 0,2 Prozent. Bei der Verbraucherpreisinflation werden Raten von acht Prozent für 2022 und 7,4 für 2023 prognostiziert. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situation bleibt der Arbeitsmarkt robust, so lag die Arbeitslosenquote bei 5,4 Prozent im September 2022. Auch wird das Thema Fachkräftemangel adressiert, denn die fehlenden Fachkräfte werden neben steigenden Energiepreisen und Lieferkettenproblemen in einigen Branchen als größte Herausforderung für die Geschäftsentwicklung wahrgenommen. Das Gutachten adressiert die Freien Berufe in seiner diesjährigen Ausgabe beim Thema Fachkräftemangel in Engpassberufen sowie beim Thema Zuwanderung. So führt das SVR-Gutachten aus, dass Schwierigkeiten der Unternehmen bei der Rekrutierung von Personal darauf hindeuten können, dass die relativen Löhne und Arbeitsbedingungen angepasst werden müssen. Das gelte auch für Berufe, die staatlicher Regulierung unterliegen, oder für die Beschäftigung im öffentlichen Sektor, wie etwa Gesundheits- und Bildungsberufe. Des Weiteren schreiben die SVR-Mitglieder, dass die Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft die Nachfrage nach Tätigkeiten und Qualifikationen verändert. So vollzieht sich der Strukturwandel – während in manchen Bereichen Arbeitsplätze entfallen, werden an anderer Stelle neue Arbeitsplätze geschaffen. Gleichzeitig wird das inländische Erwerbspersonenpotenzial aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren erheblich sinken. Um die Arbeitsnachfrage bedienen zu können und zu verhindern, dass im Strukturwandel Arbeitslosigkeit entsteht, sieht der SVR eine zielgerichtete berufliche Weiterbildung sowie eine gesteuerte Erwerbsmigration als unverzichtbar. Zudem wären für die erforderliche Erwerbsmigration ein transparenteres Zuwanderungsrecht, eine Lockerung des Gleichwertigkeitsprinzips für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie eine Ausweitung der Westbalkanregelung auf ausgewählte Drittstaaten hilfreich.