Größte Herausforderungen für den Mittelstand

Größte Herausforderungen für den Mittelstand

Diese vermisst das Institut für Mittelstandsforschung Bonn mit seinem „Zukunftspanel Mittelstand“. Laut einer Mitteilung vom 4. Juli 2023 wird der Fachkräftemangel für die Unternehmerinnen und Unternehmer zu einer immer größeren Herausforderung: Zum dritten Mal in Folge bezeichneten sie die demografische Entwicklung mit all ihren Folgen für die Arbeitswelt als das aktuelle TOP-Thema. Erst mit größerem Abstand folgen auf den Plätzen zwei und drei die Herausforderungen „Erhöhter Wettbewerbsdruck“ und „Energieversorgung/ -sicherheit“. Es folgen Klimawandel/Nachhaltigkeit, Unternehmensnachfolge, Innovation/ Unternehmenswachstum und Bürokratie.

Beschluss der Mindestlohn-Kommission

Beschluss der Mindestlohn-Kommission

Der gesetzliche Mindestlohn soll von aktuell zwölf Euro pro Stunde 2024 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro angehoben werden, so fiel die Entscheidung der Mindestlohnkommission laut Pressestatement des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26. Juni 2023 aus. Der Beschluss der Kommission erging erstmals nicht einstimmig. Die Empfehlung muss nun per Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil MdB (SPD) umgesetzt werden, die dieser bereits am 26. Juni 2023 ankündigte. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf zwölf Euro angehoben.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in 2./3. Lesung beschlossen

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in 2./3. Lesung beschlossen

Der Deutsche Bundestag beschloss Ende vergangener Woche in 2./3. Lesung das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“. Demnach soll die Fachkräfteeinwanderung künftig auf drei Säulen beruhen: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule. Zentrales Element der Einwanderung bleibe die Fachkräftesäule. Sie umfasse wie bisher die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventen sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss. Zudem würden mit dem Gesetzesentwurf die bestehenden Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe spürbar abgesenkt sowie eine niedrige Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss geschaffen. Durch die Einführung einer neuen Aufenthaltserlaubnis für eine Anerkennungspartnerschaft soll für vorqualifizierte Drittstaatsangehörige das Erlangen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses attraktiver werden. Das Anerkennungsverfahren dazu könne – wie bisher nur im Rahmen von Vermittlungsabsprachen möglich – statt vorher nur aus dem Ausland dann im Inland begonnen werden. Überdies soll für Personen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss zur Arbeitssuche eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt werden. Auch sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind sowie unter anderem eine entsprechende Qualifikation und ein Arbeitsplatzangebot haben oder sich bereits in einem entsprechenden Arbeitsverhältnis befinden, ihr Asylverfahren durch Antragsrücknahme beenden und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen können, ohne zuvor auszureisen und ein Visumverfahren durchlaufen zu haben.

Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in 2./3. Lesung beschlossen

Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in 2./3. Lesung beschlossen

Der Bundestag beschloss Ende vergangener Woche in 2./3. Lesung das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“. Das sogenannte „Weiterbildungsgesetz“ umfasst laut Gesetzesentwurf drei Aspekte: (1) Reform der Weiterbildungsförderung, (2) Qualifizierungsgeld und (3) Ausbildungsgarantie. Durch feste Fördersätze und „weniger Förderkombinationen“ sollen der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert und die Transparenz erhöht werden. Außerdem entfällt künftig die Regelung, dass eine Weiterbildungsförderung nur möglich ist, wenn „eine Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel“ vorliegt oder die Förderung in einem Engpassberuf stattfindet. Da laut Gesetz in Zeiten des Fachkräftemangels nicht auf junge Menschen verzichtet werden kann, soll eine sogenannte „Ausbildungsgarantie“ eingeführt werden. Dadurch solle unter anderem die Einführung betrieblicher Praktika zur beruflichen Orientierung gefördert werden. Außerdem ist vorgesehen, dass Auszubildende im Zuge des Mobilitätszuschusses zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen sollen. Durch einen im Ausschuss für Arbeit und Soziales angenommen Änderungsantrag der Ampelfraktionen gilt künftig unter anderem, dass sich Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten nicht mehr an Lehrgangskosten bei Weiterbildungsmaßnahmen beteiligen müssen.