Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Ende vergangener Woche mitteilte, einigten sich Bund und Länder auf die Ausgestaltung der Härtefallhilfen. Dieses Unterstützungsprogramm ergänzt die bisherigen umfangreichen Unternehmenshilfen und ermöglicht den Ländern nach Einzelfallprüfung eine zusätzliche Unterstützung für Unternehmen anzubieten. Die Härtefallhilfen richten sich an Unternehmen und Selbstständige, die bislang nicht durch die bestehenden Unternehmenshilfeprogramme berücksichtigt werden, aber gleichzeitig coronabedingt in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage sind. Die Förderhöhe orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten und beträgt bis zu 100.000 Euro. Mit diesen neuen Hilfen sollen Härten abgemildert werden, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 entstanden oder entstehen werden. Die Unternehmen beantragen die Härtefallhilfe bei ihrem jeweiligen Bundesland über „prüfende Dritte“. Überdies sind bei der Antragstellung die Gründe für die fehlende Antragsberechtigung in den zuvor bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern darzulegen oder ablehnende Bescheide beizufügen. Die Finanzierung der Härtefallhilfen wird jeweils zur Hälfte mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro von Bund und Ländern mitgetragen.