PRESSEMITTEILUNG

Hannover, 11.06.2025: Die Clearingstelle des Landes Niedersachsen hat die Empfehlungen des ersten Praxischecks zu dem Thema „Einfach Gründen für Start-ups“ vorgestellt. Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen wurden diese Empfehlungen gemeinsam mit Start-up-Unternehmen, Mitarbeitenden aus dem Hochschulsektor, Beratungsinstitutionen, der Wirtschaftsförderung und Rechtsanwälten erarbeitet. Mit dem Praxischeck wendet die Clearingstelle eine Methode an, die für die Ministerien in Niedersachsen zur Verbesserung der Rechtssetzung verbindlich eingeführt wurde. Auch auf Bundesebene und in anderen Bundesländern werden Praxischecks bereits durchgeführt.

Um die wichtigsten Hemmnisse einer Start-up-Gründung herauszuarbeiten, hat die Clearingstelle den Gründungsprozess in intensiven Vorgesprächen gemeinsam mit allen Akteuren analysiert. Diese Analyse bildete die Grundlage für den abschließenden Präsens-Workshop und die Erarbeitung des Empfehlungspapiers.

„Was Gründende nicht haben, sind Zeit und Geld,“ sagt Prof. Dr.-Ing. Tobias Ortmaier von der voraus robotik GmbH. „Trotzdem müssen Startups zur Beantragung von Fördermitteln umfangreiche Nachweise und Kalkulationen erbringen. Außerdem ist häufig in langwierigen und komplexen Verhandlungen zu klären, wie der Transfer geistigen Eigentums von der Hochschule zu den Gründenden vorgenommen wird.“

„Die Mitarbeit beim Praxischeck hat wirklich Spaß gemacht,“ fasst Julia Eleonora Wierzbowski von der Codenauten GmbH ihre Eindrücke zusammen. „Für uns sind aus dem Empfehlungspapier vor allem ein Ausbau der pauschalisierten Abrechnung beziehungsweise die Anrechnung von Eigenleistungen und das Start-Kit für unternehmerische Pflichtaufgaben für junge Gründerinnen und Gründer wichtig. Die Umsetzung der Empfehlungen würde die Gründung für nachfolgende Start-ups deutlich erleichtern.“

Zu den Empfehlungen aus dem Praxischeck „Einfach Gründen für Start-ups“ gehören unter anderem:

  • der Einsatz künstlicher Intelligenz für eine Ersteinschätzung zur Förderfähigkeit des Start-ups sowie zur Prüfung der Vollständigkeit des Förderantrags,
  • die Überweisung des Großteils der Fördermittel (bspw. achtzig Prozent der jeweiligen Fördersumme) bereits mit der Bewilligung des Förderantrags,
  • die Erlaubnis zur Nutzung hochschuleigener Infrastruktur unter bestimmten Bedingungen, damit diese nicht mehr als unzulässige Wirtschaftsförderung eingestuft wird.

Das komplette Empfehlungspapier ist dieser Pressemitteilung angefügt und kann unter https://www.clearingstelle-nds.de heruntergeladen werden.

Ein weiterer Praxischeck im Auftrag des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums befindet sich bereits in Vorbereitung und ist für das vierte Quartal 2025 geplant.

Empfehlungen aus dem Praxischeck

Hintergrund
Die Clearingstelle des Landes Niedersachsen ist eine unabhängige und weisungsfreie Institution des Landes Niedersachsen. Ihre Aufgabe besteht darin, die Niedersächsische Landesregierung bei der Vermeidung und dem Abbau unnötiger Bürokratie zu beraten. Hierbei wird sie von einem Mittelstandsbeirat aus unterschiedlichen Kammern und Verbänden unterstützt.

Clearingstelle des Landes Niedersachsen
Ihre Ansprechpartnerin: Ellen Zerwer
Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover
Telefon: 0511 – 920 901 15
E-Mail: info@clearingstelle-nds.de
www.clearingstelle-nds.de

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen, wie das Erkennen von Ihnen bei der Rückkehr zu unserer Website aus und helfen unserem Team zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.