Trotz Rückgang an Selbstständigen: Erwerbstätigkeit 2022 auf höchstem Stand seit der deutschen Vereinigung

Trotz Rückgang an Selbstständigen: Erwerbstätigkeit 2022 auf höchstem Stand seit der deutschen Vereinigung

Die Erwerbstätigkeit in Deutschland ist auf dem höchsten Stand nach der Wiedervereinigung, das geht aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) vom Anfang Januar 2023 hervor. Im Jahresdurchschnitt 2022 waren rund 45,6 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen von Destatis stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen 2022 gegenüber dem Vorjahr kräftig um 589.000 Personen (plus 1,3 Prozent). Der bisherige Höchststand aus 2019 (45,3 Millionen Personen) wurde dadurch um 292.000 Personen (plus 0,6 Prozent) überschritten. 2020 hatte die Coronakrise den zuvor über 14 Jahre anhaltenden Anstieg der Erwerbstätigenzahl beendet und zu einem Rückgang um 362.000 Personen (minus 0,8 Prozent) geführt. 2021 war die Erwerbstätigkeit nur leicht um 65.000 Personen (plus 0,1 Prozent) gewachsen. Entscheidend für die positive Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt war die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Jahresdurchschnitt 2022 um 643.000 Personen (plus 1,6 Prozent) wuchs. Zu diesem Anstieg trug maßgeblich die positive Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei. Auch bei der Zahl der marginal Beschäftigten (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sowie Personen in Arbeitsgelegenheiten) gab es leichte Beschäftigungsgewinne, die jedoch die pandemiebedingten Verluste längst nicht ausgleichen konnten. Bei den Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger setzte sich 2022 dagegen der seit nunmehr elf Jahren andauernde Abwärtstrend fort: Ihre Zahl sank gegenüber 2021 um 54.000 Personen auf 3,9 Millionen (minus 1,4 Prozent). Bei den Freien Berufen zeigt sich ein bislang unverändertes Bild: Die Zahl der selbstständigen Freiberuflerinnen und Freiberuflerstieg zum 1. Januar 2022 um 0,8 Prozent auf nunmehr 1.471.000.

Hans-Michael Korth erneut Landespräsident der  Wirtschaftsprüferkammer in Niedersachsen

Hans-Michael Korth erneut Landespräsident der Wirtschaftsprüferkammer in Niedersachsen

Seit dem 1. Januar 2023 ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hans-Michael Korth aus Hannover Landespräsident der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in Niedersachsen für die Amtszeit von 2023 bis 2026. Der Beirat der WPK hatte am 2. Dezember 2022 in Berlin der Ernennung zugestimmt.

Prof. Dr. Hans-Michael Korth ist Geschäftsführer der ReWiRat Revisions- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft in Hannover. Seit 1986 ist er im Prüfungsausschuss für das Wirtschaftsprüfungsexamen/Mitglied der Prüfungskommission und seit 2014 Mitglied des Beirates der WPK. Er ist außerdem Präsident des Verbandes der Freien Berufe im Lande Niedersachsen, Mitglied im Board der ETAF (European Tax Adviser Federation) und im Mittelstandsbeirat des Landes Niedersachsen sowie Ehrenpräsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt. Es ist seine zweite Amtszeit als Landespräsident der WPK in Niedersachsen.

„Ich freue mich auf die mit der Wiederwahl verbundenen Aufgaben in einer Zeit mit großen Herausforderungen. Die begonnenen Transformationsprozesse, insbesondere zur Nachhaltigkeit und zu den Sorgfaltspflichten in Lieferketten, werden die Arbeit in den kommenden Jahren prägen. Ich werde mich auch dafür einsetzen, dass das Vertrauen in den Berufsstand wieder gestärkt wird. Dabei ist umsichtiges Handeln gefordert, um bürokratische Belastungen für mittelständische Praxen so gering wie möglich zu halten“, so Korth.

„Das Gewinnen und Halten von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind ein weiteres wichtiges Thema und Voraussetzung für die hohe Qualität unserer Arbeit. Ich möchte als Landespräsident dazu beitragen, den Beruf, die Aufgaben und die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Öffentlichkeit noch verständlicher darzustellen.“

Als Repräsentant des Berufsstandes ist in jedem Bundesland ein Landespräsident/eine Landespräsidentin der WPK ehrenamtlich tätig. Sie nehmen bestimmte Aufgaben wahr, um die Beziehungen der Wirtschaftsprüferkammer in den Ländern zu pflegen, insbesondere zu den Landes¬regierungen. Die Landesgeschäftsstellen der WPK unterstützen die Landespräsidenten und Landespräsidentinnen auf Landesebene und führen unter anderem das Wirtschaftsprüfungsexamen durch.

Fortführung der Clearingstelle des Landes Niedersachen – Ein positives Signal für die niedersächsische Wirtschaft

Fortführung der Clearingstelle des Landes Niedersachen – Ein positives Signal für die niedersächsische Wirtschaft

In der Kabinettssitzung am 11.12.2022 hat die neue Landesregierung den Weg für die Fortführung der Clearingstelle des Landes Niedersachsen freigemacht und eine Verlängerung der Projektförderung bis Ende 2024 beschlossen. Als unabhängige Stelle in der Trägerschaft der IHK Niedersachsen und unterstützt von einem breit aufgestellten Beirat trägt die Clearingstelle zur Bürokratievermeidung für den Mittelstand bei. Sie analysiert dafür Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, ob diese für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vermeidbaren, bürokratischen Aufwand bedeuten.

Die Landesregierung ist mit dem Entschluss, die Clearingstelle fortzuführen, der Empfehlung der Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter des Mittelstandsbeirats gefolgt. Das ist nicht nur ein positives Signal für den niedersächsischen Mittelstand. Die Entscheidung zeigt, dass dem Land die Vermeidung von Bürokratie bereits im Vorfeld von Gesetzesvorhaben oder Verordnungen wichtig ist und dass Geschäftsführerin Sandra Schubert und ihr Team die Clearingstelle in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich auf- und ausgebaut haben. 

Frohe Weihnachten

Frohe Weihnachten

Wir bedanken uns bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen Ihnen erholsame Festtage, einen guten Jahreswechsel und viel Glück und Erfolg im neuen Jahr.

Ihr
Verband der Freien Berufe im Lande Niedersachsen e.V.

Jahresbericht des Normenkontrollrates

Jahresbericht des Normenkontrollrates

Der Normenkontrollrat übergab am 13. Dezember 2022 seinen Jahresbericht zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung sowie zur Digitalisierung der Verwaltung an Dr. Marco Buschmann MdB (FDP), Bundesminister der Justiz. Buschmann kündigt dazu an, im kommenden Jahr ein Bürokratieentlastungsgesetz vorlegen zu wollen. Der aktuelle Jahresbericht des Normenkontrollrates legt einen Schwerpunkt auf Entlastung durch Digitalisierung. Neben dem Online-Zugangsgesetz, dessen Umsetzung kritisch gesehen wird, wird empfohlen, die Registermodernisierung stärker in den Fokus zu nehmen. Aber auch die Fragen des datengetriebenen Regierens und der Datennachnutzung bis hin zur Vollzugsautomatisierung werden angedacht. Deutliche Aussagen werden zur Fristsetzung bei Beteiligungsverfahren gemacht: diese sollten nicht durch zu kurze Fristen zur Makulatur verkommen. Den Bericht des Normenkontrollrates finden Sie hier.

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