Bürgergeld

Bürgergeld

Auch die Einführung des Bürgergelds (Zwölftes Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze) beschloss das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 14. September 2022, worüber die Bundesregierung berichtete. Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können, wobei Ziel eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sei. Die Berechnung der Regelbedarfe werde neu gefasst, insbesondere werde in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit gelten: Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Außerdem gelten höhere Freibeträge. Der Gesetzesentwurf soll voraussichtlich am 13. oder 14. Oktober 2022 erstmalig im Deutschen Bundestag und am 28. Oktober 2022 im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig.

BAG zur Arbeitszeiterfassung

BAG zur Arbeitszeiterfassung

Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann, gibt die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Beschluss (1 ABR 22/21 ) des Gerichts vom 13. September 2022 wider. Die Entscheidung des BAG erging nach der Verhandlung des vorinstanzlichen Falls aus Nordrhein-Westfalen, bei dem ein Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems forderte, und bezog sich in der Begründung auf die Pflicht von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil (Urt. v. 14. Mai 2019, Az.: C-55/18) des Europäischen Gerichtshofs.

Kurzarbeiterregelungen verlängert

Kurzarbeiterregelungen verlängert

Durch den Regierungsentwurf einer „Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung“ sowie die Formulierungshilfe zum „Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen“, wie sie am 14. September 2022 im Bundeskabinett beschlossen wurden, sind die erleichterten Regelungen über den Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert worden. Dies berichtete die Bundesregierung in ihrer Meldung vom selben Tag. Neu ist, dass die Verordnungsermächtigungen alle nur bis 30. Juni 2023 befristet sind. Die Verordnung und das Gesetz sollen zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

Finanzierungsklima gegenüber Vorjahr leicht verbessert

Finanzierungsklima gegenüber Vorjahr leicht verbessert

Der Zugang zu Krediten verbesserte sich im Frühjahr gegenüber dem vergangenen „Lockdown-Jahr“ etwas. 41 Prozent der befragten Firmen beurteilten den Zugang zu Krediten als leicht (Vorjahr: 35 Prozent); während rund 24 Prozent die Aufnahme eines Kredits als schwierig einschätzten, rund zwei Prozent weniger als im Jahr zuvor. Trotz dieser leichten Aufhellung bleibt das Finanzierungsklima unter dem Niveau der Vorkrisenjahre. Zugleich ist die Kreditnachfrage zurückgegangen, nachdem sie zu Beginn der Pandemie aufgrund des erhöhten Liquiditätsbedarfs der Unternehmen und Betriebe deutlich zugenommen hatte. Nur noch rund 44 Prozent führten 2021 Kreditverhandlungen – fast ein Drittel weniger als im ersten Corona-Jahr 2020. Der Ukrainekrieg und die Energiekrise stellen die Unternehmen jedoch vor neue Herausforderungen, so die KfW zu den Ende vergangener Woche veröffentlichten Ergebnissen ihrer Unternehmensbefragung. Die schlechteren Konjunkturaussichten und die steigenden Zinsen zur Eindämmung der Inflation dürften sich perspektivisch negativ auf das Finanzierungsumfeld und den Kreditzugang der Unternehmen auswirken.

Neun von zehn Unternehmen werden Opfer von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage

Neun von zehn Unternehmen werden Opfer von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage

Der deutschen Wirtschaft entsteht ein jährlicher Schaden von rund 203 Milliarden Euro durch Diebstahl von IT-Ausrüstung und Daten, Spionage und Sabotage. Damit liegt der Schaden etwas niedriger als im Rekordjahr 2021 mit 223 Milliarden Euro. In den Jahren 2018/2019 waren es erst 103 Milliarden Euro. Das sind Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die mehr als 1.000 Unternehmen quer durch alle Branchen befragt und deren Ergebnisse Ende vergangener Woche veröffentlicht wurden. Praktisch jedes Unternehmen in Deutschland wird Opfer: 84 Prozent der Unternehmen waren im vergangenen Jahr betroffen, weitere neun Prozent gehen davon aus. Dabei sind die Angriffe aus Russland und China zuletzt sprunghaft angestiegen. 43 Prozent der betroffenen Unternehmen haben mindestens eine Attacke aus China identifiziert (2021: 30 Prozent). 36 Prozent haben Urheber in Russland ausgemacht (2021: 23 Prozent). Beim Diebstahl digitaler Daten haben es die Angreifer verstärkt auf Daten Dritter abgesehen. So geben 68 Prozent der von diesem Delikt betroffenen Unternehmen an, dass Kommunikationsdaten wie E-Mails entwendet wurden (2021: 63 Prozent). Bei fast jedem Zweiten (45 Prozent) waren Kundendaten im Visier – nach nur 31 Prozent vor einem Jahr.

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